Sehr geehrte Damen und Herren!
Ist die Aufnahme eine geringfügigen Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis (max. 400 €/ 1-2 Wochenstunden)neben einer Vollzeitbeschäftigung, trotz Beitragsfreiheit, anzeigepflichtig? Wie hat diese Meldung zu erfolgen (mit welchem Vordruck)