Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Meldung an Fiskus

von Fred Gruber13.02.2009 | 09:41
1226 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Müssen die Versicherungsträger die Höhe der Renten ihrer Kunden rückwirkend ab 2005 melden, d. h. nicht erst ab Herbst 2009, wie es kürzlich in Ihren Nachrichten hieß, sondern ab Geltung des Alterseinkünftegesetzes?

8 Antworten

-_-am 13.02.2009 | 11:16
So isses. Auch wenn alle Rentner die Rente bereits bei Ihrer Steuererklärung seit 2005 in der Anlage R angegeben haben (hoffentlich), wird die Deutsche Rentenversicherung, nachdem die technischen Voraussetzungen für eine Annahme der Meldung endlich vorliegen, demnächst für zurückliegende Jahre eine Meldung absetzen.
Schiko.am 13.02.2009 | 11:35
Will hierzu des "Erste Wort" sagen, damit kann ich beweisen , dass ich nicht immer das letzte Wort haben will. Mir vorliegende Unterlagen besagen, es wurde ursprünglich so angelegt , ab 2005 rückwirkend Rentenbeträge zu melden. Ich glaube aber, dass man diese Mehrarbeit vermeiden will, aus der Rente 2008 kann man auch Rückschlüsse über die Rentenhöhe der Jahre 2005, 2006, und 2007 schließen. Kommt hinzu, der Steueranteil des Jahres 2005 war ja mit 50 % günstiger als der für Neurentner mit 56 % des Jahres 2008, deshalb nicht so relevant. Will aber auch die Gelegenheit nützen, hinsichtlich der Meldepflicht der Daten Ausführungen zu machen, dies hier nicht zum Ersten mal. Die Meldung der Daten erfolgt auf technischem Wege an die ZfA. Diese wiederum meldet diese Summen an die Landesfinanzbehörden weiter. Auch von anderen Instanzen wird mir bis jetzt versichert, eine generelle Weitermeldung an die örtlichen Finanzämter ist nicht vorgesehen, auch wenn die Experten und Beiträge der Redaktion dies hier immer wieder verlautbaren lassen. Entsprechende Auskunft habe ich auch vom neuen Finanzminister Fahrenschon erbeten, werde hier wieder berichten, auch wenn ich Unrecht habe. Aus der Rückseite der Mitteilung der letzen Rentenerhöhung von 1,1% ist zu lesen: " Seit dem 1.1.2005 hat sich die steuerrechtliche Behandlung der Ein- künfte aus Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbs- fähigkeit und aus Renten wegen Todes geändert. Rentnerinnen und Rentner müssen einen vom Jahr des Beginns der Rente abhängigen Prozentsatz der Jahresbruttorente ( vor Abzug von Beiträgen zur Kranken und Pflegeversicherung ) als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser steuer- freie Betrag wird ab dem Folgejahr des Rentenbeginns für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben Die Beträge, um die sich danach die Rente infolge der gesetzlichen Rentenanpassung erhöht, werden in voller Höhe dem steuerpflichtigen Betrag zugerechnet." Auch hier kein Wort darüber, dass diese Beträge an die örtlichen Finanzämter weitergeleitet werden,deshalb, Angstmache gilt nicht ! Oh, -- war schneller. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 13.02.2009 | 12:28
Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren Der Gesetzgeber hat - die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, - den Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alters-kassen für die Träger der Alterssicherung der Land-wirte, - die Pensionskassen und Pensionsfonds, - die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und - die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, Ihre Rentenzahlungen jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitzuteilen. Sie leitet dann die Daten an die Länderfinanzverwaltungen weiter. Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Das Bundeszentralamt für Steuern teilte jedem in Deutschland gemeldeten Bürger schriftlich seine persönliche steuerliche Identifikationsnummer mit. Die neue Nummer wird die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzen. Da die Verteilung abgeschlossen ist, kann das Rentenbezugsmitteilungsverfahren beginnen. Die Meldungen für die Jahre ab 2005 werden nachgeholt. Der Text wurde dem nachfolgenden Link entnommen (Auszug). Mehr zur Besteuerung von Renten lesen Sie bitte in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Knut Rassmussenam 13.02.2009 | 12:41
Es gibt keine generelle Weiterleitung seitens der zentralen Stelle, das ist richtig. Es entscheiden die Landesfinanzbehörden über den Umfang des Datenabrufs.
Rentneram 13.02.2009 | 15:56
Am besten eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt machen. Dann rückwirkend bis 2005 nachversteuern. Das kann man auch ohne Rechtsanwalt machen. Habe ich vor kurzem durchgezogen, war gar nicht so schlimm wie man allgemein annimmt. Im Finanzamt arbeiten auch Menschen. Jedoch würde ich mich beeilen, denn das Recht auf Selbstanzeige soll abgeschafft werden und dann wirds wesentlich teuerer. Gruss Rentner
Schiko.am 13.02.2009 | 18:01
Nachdem ich auch Rentner bin muss ich zu Ihren Darlegungen nun doch Stellung nehmen. Vielleicht gehören Sie zu dem Kreis der gar keine Steuer zahlen muss. Ich weis natürlich auch, selbst wenn es zutrifft, ist der Betrag meist ge- ringer als immer wieder erzählt wird. Dies war auch nicht Bestandteil der Anfrage. Die Selbstanzeige können Sie in solchen Fällen vergessen. Wer noch keine Erklärung abgegeben hat-dies sind viele - braucht auch bei einer Nachzahlung Jahre zurück keine Strafe befürchten. Dies gäbe ja auch Tausende von Klagen, der Staat hat es doch ver- säumt rechtzeitig aufzuklären. Schlimm, jetzt muss ich schon wieder das letzte Wort haben, Verzeihung. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 13.02.2009 | 18:18
Leider stimmt Ihre Aussage: "... der Staat hat es doch versäumt, rechtzeitig aufzuklären" so nicht. Die Deutsche Rentenversicherung hat sowohl in der Presse als auch in den individuellen Mitteilungen an die Rentenempfänger seit 2004 immer wieder auf die (geänderte) Steuerpflicht von Renten ausdrücklich und ausführlich hingewiesen. Wer ohnehin eine Steuererklärung abgab, muss ja zudem auch schon einmal etwas von der Anlage R bemerkt haben. Nach diesen vielen Jahren und mehrfachen schriftlichen Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung kann sich keiner mehr auf mangelnde Information zurückziehen.
Schiko.am 13.02.2009 | 19:28
Sie sind scheinbar der Letzte hier der es noch nicht weiß , ich gehöre hier doch zu den wenigen der den Staat, die Politiker, die DDR.Renten, die geringen Rentenerhöhungen und, und , und verteidigt. Dies ist ja auch gerade der Grund, warum ich, obwohl Rentenforum immer wieder hier steuerliche Fragen , auch zum Ärger der Experten, bringe. Die Rente war ja auch schon bis 2004 steuerpflichtig, nur eben der Ertragsanteil, nunmehr ab 2005 mit 50%, jährlich steigend die Brutto- rente. Nun , dies ist ja gerade mein Vorwurf, viele meinen, Sie müssten auch eine Steuerklärung abgeben, wenn die Rente nur ein paar Kröten bringt. Da fehlt die Feinaufklärung, 10 Rechenbeispiele hätten auf einer Bams- seite Platz. Steigen Sie von diesen Dampfer runter, hierzu bringt ab 19 Uhr der Frankenfasching im Bayernprogramm das Richtige. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026