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Experten-Antwort

Meldung an Rentenkasse

von Hilfe22.07.2010 | 16:39
2313 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Voriges Jahr bezog ich Grundsicherung, in meinen Versicherungsverlauf habe ich Fehlzeiten für diese Zeit festgestellt. Ich schrieb einen Brief mit einer Fristsetzung an das Amt, habe aber leider keine schriftliche Antwort erhalten. Also rief ich an und fragte nach, die Auskunft war, „das Amt erhält jedes Jahr eine Liste von der Rentenkasse mit den Fehlzeiten, erst danach gibt es eine Nachmeldung vom Amt“. Dies kam mir natürlich sehr merkwürdig vor, aber ich wusste in dem Moment keine Antwort und rief bei der Rentenkasse an, „diese erklärte mir das, dass Amt verpflichtet sei diese Zeit zu melden“. Das war natürlich für mich auch von Anfang an klar. Was kann ich tun, wenn das Amt diese Zeiten nicht nachmeldet? Ich sitze zwischen 2 Stühlen und weiß nicht wie ich mich verhalten soll!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.07.2010 | 12:49

Der Bezug von AloGeld 2 für die Dauer eines Jahres erhöht die Rente um 2,09 EUR. Das ist korrekt!

Experten-Antwortam 23.07.2010 | 07:31

6 Antworten

KSCam 22.07.2010 | 18:06
Was meinen Sie genau mit Grundsicherung? Ist das ALG II gemeint, so muss "das Amt" diese Zeiten genauso melden wie jeder Arbeitgeber, jede Krankenkasse bei Krankengeld oder jedes Arbeitsamt bei ALG I Bezug. Passiert das nicht, sollten Sie sich an den Vorgesetzten Ihres Ansprechpartners wenden und darauf dringen, dass die Meldung gemacht wird und Ihre Zeiten ins Rentenkonto kommen. Die andere Lösung wäre auf den Versicherungsverlauf mit einem Antrag auf Kontenklärung zu reagieren, in der Hoffnung, dass "das Amt" dann reagiert, wenn eine Anfrage von der DRV kommt.
KSCam 22.07.2010 | 18:06
Was meinen Sie genau mit Grundsicherung? Ist das ALG II gemeint, so muss "das Amt" diese Zeiten genauso melden wie jeder Arbeitgeber, jede Krankenkasse bei Krankengeld oder jedes Arbeitsamt bei ALG I Bezug. Passiert das nicht, sollten Sie sich an den Vorgesetzten Ihres Ansprechpartners wenden und darauf dringen, dass die Meldung gemacht wird und Ihre Zeiten ins Rentenkonto kommen. Die andere Lösung wäre auf den Versicherungsverlauf mit einem Antrag auf Kontenklärung zu reagieren, in der Hoffnung, dass "das Amt" dann reagiert, wenn eine Anfrage von der DRV kommt.
Lümmelam 23.07.2010 | 11:44
Ach übrigens, wie hier schon gesagt wurde, erhöhen Zeiten des Bezuges von Grundsicherung die Rente um 0,00 Euro. Bringen also, auf gut deutsch gesagt, gar nix. 1 Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II bringen Ihnen monatlich GANZE 17 Cent mehr Brutto-Rente. Daher ist es wohl verständlich, das das "Amt" sich eher mit wichtigen Angelegenheiten befasst, und diese vorrangig bearbeitet. Und in diese Katergorie fällt Ihre Anfrage wohl kaum.
Hilfeam 23.07.2010 | 14:40
Voriges Jahr bezog ich Grundsicherung... Vielen Dank für Eure Antworten, besonders die von Wolfgang und KSC! Es geht nur um 3 Monate, diese Lücke möchte ich gern schließen. Nach meinem Studium habe ich nicht gleich eine Anstellung bekommen und ich finde es nicht schön wie abfällig über diese Sache gesprochen wird, es kann JEDEN treffen! Ich habe mir das auch nicht vorgestellt und ausgemalt nach dem Studium mich beim Amt zu melden und Grundsicherung zu beantragen, für mich war es eine sehr peinliche Situation. Ich stelle jetzt einen Antrag auf Kontenklärung. Danke nochmals
W*lfgangam 22.07.2010 | 21:36
Zitat von Hilfe anzeigen
Hallo Hilfe, Grundsicherung vom Sozialamt wäre keine Zeit für Ihr Rentenkonto/Versicherungsverlauf - das wäre eine bleibende Lücke. Anderfalls, siehe KSC - Versicherungsverlauf anfordern, Kontenklärung (Vordruck V100), 'Grundsicherung für Arbeitslose' unter fehlenden Beitragszeiten eintragen (mit Vermerk: meine ARGE stellt mir selbst auf Anforderung keine SV-Bescheinigung aus, AZ/BG-Nr.) und die DRV kümmert sich drum. Gruß w.
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