hi,
wer macht eigentlich die meldungen der zeiten wenn man schwanger ist an den rententräger....
lg
jenna
hi,
wer macht eigentlich die meldungen der zeiten wenn man schwanger ist an den rententräger....
lg
jenna
Was sollen das für Zeiten sein?
Wenn Sie die Schwangerschaft meinen, dann meldet der Arbeitgeber weiterhin ihre Beschäftigung indem er weiterhin Rentenbeiträge zahlt (es gibt keine "Schwangerschaftszeiten"). Meinen Sie jedoch die Zeiten nach der Geburt, dann nennt man die "Kindererziehungszeiten" - Antrag V800. Einfach auf der letzten Renteninfo nachgucken, wer Ihr Rententräger ist, anrufen, Formular schicken lassen und ausfüllen. Alternativ einfach in eine Beratungsstelle gehen und mit dem Sachbearbeiter ausfüllen (siehe links auf ihre-vorsorge.de "Beratungsstellensuche").
Viel Glück in der Schwangerschaft und danke für die Rettung des Generationenvertrags!
Die Kindererziehungszeiten werden nicht gemeldet sondern sind (viel später) selber zu beantragen.
Für die Schwangerschaft und die Geburt gibt es eine sog. Anrechnungszeit die wird von der Krankenkasse gemeldet.
Die Zeit der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) wird - wenn Sie aus der Beschäftigung heraus in den Mutterschutz gehen - vom Arbeitgeber an die Krankenkasse und von der weiter an die Rentenversicherung gemeldet.
Sollten Sie schon zu Hause sein (weil viell. schon das 2. Kind), kann die Mutterschutzfrist bei einer späteren Kontenklärung beantragt werden.
Wenn der Samen die Eizelle befruchtet hat, erfolgt automatisch eine Meldung an die Rentenversicherung .....
Zusammenfassend kann festgestellt werden:
- die Meldung der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) übermittelt Ihre Krankenkasse an Ihr Rentenversicherungskonto.
- die Meldung über die Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder übermittelt die zuständige Meldebehörde an Ihr Rentenversicherungskonto. Sie erhalten daraufhin ein Informationsschreiben Ihres Rentenversicherungsträgers, mit dem Sie über die Modalitäten bzgl. Beantragung der Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in Kenntnis gesetzt werden.
- Daher an diser Stelle nur so viel: Die o.g. Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten sind von Ihnen unter Vorlage der Personenstandsdaten von Ihnen, des Kindesvaters und der Kinder zu beantragen. Sollte der Vater die Kinder die Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten geltend machen wollen, ist zu beachten, dass die erforderliche gemeinsame Erklärung (von Ihnen und vom Kindesvater) nur für die Zukunft bzw. vom Zeitpunkt der Erklärung maximal für zwei Kalendermonate in die Vergangenheit reichend, abgegeben werden kann.
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