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Meldung an Rentenversicherung

von WiSo04.12.2009 | 20:19
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Seit einigen Tagen erhalte ich von meiner privaten BUZ-Versicherung die Mitteilung, dass Sie nach § 22 a EStG dazu verpflichtet ist, die Leistungen die Sie mir gewähren, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen. Dies gilt rückwirkend ab dem Jahr 2005. Nun meine Frage, was hat die DRV-Bund mit einer privaten BU-Rente zu tun? Und an wen muss die DRV-Bund diese privaten Rentenleistungen weitermelden, und warum? Ich verstehe hierbei nicht den Sachverhalt bzw. den Zusammenhang? Gruss WiSo

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.12.2009 | 09:17

Hallo WiSo,

mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Zulagenstelle beauftragt, die steuerlichen Meldungen von Alterseinkünften zu sammeln und den Landesfinanzämtern zur Verfügung zu stellen. Diese "Sammelstelle" ist notwendig, weil sonst jede gesetzliche, betriebliche und private Rentenversicherung für jeden Versicherten die Meldung an das zuständige Finanzamt weiterleiten müsste. Für die Versicherungen wäre dies sehr aufwendig. Die Meldung über den Umweg ZfA erleichtert die Meldungen für die Versicherungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Steuerbehörden die Daten auch nur von einer Stelle erhalten.

Die Meldung Ihrer privaten BU-Versicherung geht also nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, sondern lediglich an die ZfA, die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Eine Verknüpfung mit Ihrem Versicherungskonto bei der (gesetzlichen) Deutschen Rentenversicherung findet nicht statt!

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