Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistung

von Jenna20.03.2009 | 21:34
1196 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit 2005 arbeitslos...und nach einen jahr nämlich 2006 wurde ich beim arbeitsamt als arbeitslos ohne leistung geführt und dies ist bis heute so!Aber mit Meldung an dem Rententräger! Mein fragen wäre: 1.wie lange ist das möglich, dass der Rententräger diese Zeiten anerkennt...immerhin geht das so seit 2006 wo ich gemeldet bin ohne Leistung! 2. Wenn ich mich morgen beim arbeitsamt abmelden würde, da ich ja eh kein Geld bekomme....wäre ich meinen Erwerbsunfähigkeitsschutz los nach genau 2 Jahren! ? Stimmt das so? Oder wäre ich dem Schutz auf erwerbsunfähikeit gleich los? Zur Vervollständigung hab von 1996 bis 2005 als teilzeitbeschäftigte gearbeitet mit Rentenbeiträge. 3. Die Zeit die ich weiterhin beim Arbeitsamt gemeldet bin zählt zu dem 35 Jahren die ich benötige um mit 63 in Rente gehen zu können (bin Jahrgang 66)! Wenn ich mich abmelden würde und z.B. in einen halben jahr wieder beim Arbeitsamt melden würde....würde diese Zeit also die nach dem halben jahr nicht mehr dazu zählen weil eine unterbrechung war! Stimmt das so? 4. letzte frage: war von 2. Mai ca. 14 Tage abgemeldet vom Arbeitsamt ( war gemeldet ohne leistungen aber mit meldung an rententräger) ..... diese ca. 14tägige Lücke innerhalb eines Montas macht nichts bezüglich der Rentenversicherung...oder? Mein Schutz auf Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. meine weitere Zeitanrechnung bleibt davon unberührt weil es innerhalb eines Monats war! Stimmt das so? Vielen dank liebe Grüße Jenna

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jenna,

den Beiträgen von Wolfgang Amadeus ist zuzustimmen.

4 Antworten

Wolfgang Amadeusam 20.03.2009 | 22:25
1. Wenn das ununterbrochen läuft, kannst Du das bis zum Beginn der Altersrente machen und würde vollständig als Anrechnungszeit anerkannt. Insoweit gibt es kein zeitliches Limit. 2. Nach 2 Jahren. 3. Stimmt. 4. Stimmt.
Chrisam 21.03.2009 | 18:41
Zu 2 noch: Der EM-Schutz endet 2 Jahre nach der letzten Pflichtversicherung. Und das ist bei Ihnen schon aktuell der Fall. Ausnahme wäre, wenn Sie bis 31.12.83 die allg. Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hätten und danach jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt hätten.
Wolfgang Amadeusam 21.03.2009 | 20:39
Irrtum Chris. Der Fünf-Jahres-Zeitraum, in welchem 36 Pflichtbeitragsmonate vorhanden sein müssen, verlängert sich um die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, da diese bislang Anrechnungszeit ist. Somit ergibt sich, dass der Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung bis zwei Jahre nach Abmeldung von der Agentur für Arbeit erhalten bleibt.
Chrisam 21.03.2009 | 22:42
Stimmt, habe ich irgendwie gerade nicht dran gedacht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026