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Experten-Antwort

Meldung der Einkünfte

von Doppelrentner17.03.2019 | 11:50
173 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich beziehe sowohl eine Witwenrente als auch eine Erwerbsminderungsrente, habe also das Regelrentenalter noch nicht erreicht. Das heißt, meine Einkünfte werden ja bei beiden Renten berücksichtigt. Wie ist jetzt das genaue Prozedere dabei? Werde ich jedes Jahr von der DRV angeschrieben (z.B. mit einem Vordruck), oder muss ich jedes Jahr nach Ausstellen des ESt-Bescheides diesen als Kopie an die DRV schicken? Falls ja, geht dies auch per Fax oder E-Mail? Und die andere Frage ist, wohin der ESt-Bescheid geschickt werden muss. An den Träger der Witwen- oder Träger der Altersrente? Die eine Rente erhalte ich von DRV Bund in Berlin, die andere von DRV Bund in Stralsund (so steht es auf den Bescheiden als Absender). Und eine abschließende Frage, ab Regelrentenalter gibt es ja für die eigene Altersrente keine Einkommensanrechnung mehr (so weit ich das verstanden habe). Wie ist das für die Witwenrente? Muss da dann weiterhin für den Rest meines Lebens jedes Jahr der Einkommensnachweis an die DRV geschickt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doppelrentner,

den Ausführungen von Einkommen schließen wir uns an.

Zur Witwenrente werden Sie auch nach Ihrem eigenen Übergang in die Regelaltersrente immer Ihre Einkommensverhältnisse melden müssen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Einkommenam 18.03.2019 | 03:42
Auf die Witwenrente werden Einkünfte aus einer angestellten Beschäftigung oder/und einer selbständigen Tätigkeit immmer angerechnet. Da gibt es keine Altersgrenze beim Bezieher einer Hinterbliebenenrente!
Deutsche Rentenversicherung
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