Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 22a Abs. 1 Einkom-menssteuergesetz (EStG) verpflichtet, die steuerrelevanten Rentenbeträge jährlich der ZfA zu melden.
Die dafür erstellten Datensätze müssen jeweils bis zum 01.03. des Folgejahres an die ZfA versendet werden.
Abweichend hiervon wurden die Datensätze für die Jahre 2005 bis 2008 Ende 2009 von den Rentenversicherungsträgern über die ZfA an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt. Die Jahresmeldung für das Jahr 2009 ist - fristgerecht - im Februar diesen Jahres erfolgt.