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Meldung Jahresrente ans Finanzamt

von Heinrich12.03.2010 | 14:10
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In den letzten Jahren war öfters in den Zeitungen zu lesen, dass alle von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Renten in einer Jahresmeldung per EDV automatisch ans Finanzamt gemeldet werden sollen. Ab wann gilt das? Wird das schon für 2009 so gehandhabt?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 22a Abs. 1 Einkom-menssteuergesetz (EStG) verpflichtet, die steuerrelevanten Rentenbeträge jährlich der ZfA zu melden.

Die dafür erstellten Datensätze müssen jeweils bis zum 01.03. des Folgejahres an die ZfA versendet werden.

Abweichend hiervon wurden die Datensätze für die Jahre 2005 bis 2008 Ende 2009 von den Rentenversicherungsträgern über die ZfA an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt. Die Jahresmeldung für das Jahr 2009 ist - fristgerecht - im Februar diesen Jahres erfolgt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Rückwirkende Veränderungen des Basiswertes werden selbstverständlich ebenfalls der Finanzverwaltung übermittelt. Von dort erfolgt dann eine entsprechende Neufestsetzung des Steuerfreibetrags (§ 22 S. 3 Buchst. a), aa) S. 6 EstG).

8 Antworten

Heinz-Dieteram 12.03.2010 | 14:16
Ja - sogar schon seit 2005. Die Rentenversicherer, Versorgungswerke und privaten Versicherer sind ab 2005 verpflichtet, die Höhe der Leistungen in sog. Rentenbezugsmitteilungen zu melden. Die gesammelten Meldungen liegen den Finanzämtern im Frühjahr 2010 vor.
Informeram 12.03.2010 | 14:22
Rentner müssen doch erst ab Mai 2010 mit Kontrollen durch den Fiskus rechnen. Frühestens dann werde die Software geliefert, mit der die Finanzämter die Steuererklärungen der Rentner kontrollieren können, sagte Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, dem "Tagesspiegel" . Bislang können die Ämter die Millionen von Rentenbezugsmitteilungen, die sie seit Oktober 2009 bekommen, nicht auswerten. Die Software, mit der überprüft wird, ob Rentner ihre Einnahmen in der Vergangenheit richtig angegeben haben, wird in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Seit 2005 müssen Rentner grundsätzlich mindestens 50 Prozent ihrer Altersgelder versteuern. Durchschnittsrenten sind jedoch steuerfrei. Bei Zusatzeinkünften können aber auch Durchschnittsrentner steuerpflichtig werden. Wer in diesen Fällen keine oder nur eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss mit Nachzahlungen rechnen. Die ersten Rückforderungen wird es laut Steuergewerkschaft voraussichtlich im Sommer geben. Ein erster Probelauf mit der Prüfsoftware habe allerdings zu überraschenden Erkenntnissen geführt. Die Zahl der Rentner, die Steuern nachzahlen müssten, und die Zahl derer, die zu viel gezahlt hätten, hielten sich in etwa die Waage, sagte Manfred Lehmann, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft in NRW, dem "Tagesspiegel". Rentner, die Rückzahlungen verlangen könnten, stehen indes vor einem Problem. Die meisten Steuerbescheide sind inzwischen bestandskräftig. Nur wenn der Steuerbescheid offensichtlich unrichtig ist, könne der Steuerzahler auf eine Erstattung hoffen, sagte Lehmann.
Kontrolleuram 12.03.2010 | 14:25
Da werden dann noch in diesem Jahr 2010 einige Rentner Überraschungspost ihres Finanzamtes im Briefkasten finden..
Heinricham 12.03.2010 | 14:55
Ob es riskant ist, wenn man bei seiner Einkommensteuerklärung vergisst, eine EM-Rentennachzahlung (bei Weitergewährung einer Zeitrente über ursprüngliche Befristung hinaus) anzugeben? Falls es auffällt wird es ja vielleicht nur als lässliches Versehen gewertet. Das Finanzamt hätte ja jederzeit auf die von der DRV übermittelten Daten zurückgreifen können und den Fehler korrigieren können.
Steuerbescheidam 13.03.2010 | 10:02
Und es gibt auch schon Steuerbescheide, die auf Grundlage der elektronischen Rentenbezugsmitteilungen erteilt wurden. Da können die Finanzbeamten also offensichtlich auf die Meldedaten zugreifen, ohne dass diese elektronisch ausgewertet werden.
glücklicham 14.03.2010 | 10:01
Hallo Expertin, wie verhält es sich, wenn durch eine Rentennachberechnung die Jahresrente für 2005 angehoben wurde und sich damit der Basiswert steuerrechtlich rückwirkend erhöht hat; speziell für die Grundbesteuerung von 50% der Rente?
Finanzamtam 14.03.2010 | 19:58
Hallo glücklich, wie wäre es denn,wenn sie sich mit dieser steuerrechtlichen Frage an die dafür zuständige Stelle,in dem Fall das sogenannte Finanzamt wenden. Die Rentenversicherung hat in Sachen Besteuerung lediglich Wegweiserfunktion.Individuelle Fragen zur Besteuerung sind logischerweise an die Stelle zu Stellen,die für die Besteuerung zuständig ist.
Pascalam 15.03.2010 | 09:16
Hallo @Finanzamt, so einfach kann man es sich nicht machen. Grundsätzlich ist natürlich das Finanzamt für Fragen der Besteuerung zuständig. Für die von @glücklich gestellt Frage ist die DRV aber mit im Boot. Immerhin sind die Finanzbehörden auf die Meldungen der DRV angewiesen. Die konkret gestellte Frage kann (muss) auch von der DRV beantwortet werden. Tatsache ist, dass die DRV den Finanzbehörden den geänderten Zahlbetrag für das Jahr 2005 mitteilen muss. Erst damit kann das Finanzamt den steuerfreien Betrag neu ermitteln. Pascal
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