Meldung verpasst und schlecht beraten

von
EMR

Liebes Rentenversicherungssysteme-Team!

Heute habe ich mit großem Schreck von meinem Steuerberater erfahren, dass ich für meine Nebentätigkeit als Dozentin auch Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Seit 2021 übe ich diese Tätigkeit bereits aus und habe nun große Sorge, die damit verbundenen Abgaben nicht zahlen zu können. Mit wie viel Prozent meines Honorareinkommens muss ich denn für das Jahr 2021 rechnen? Ich hatte seit jeher auch einen Arbeitgeber, wodurch ich davon ausging, dass die Rentenversicherung damit erledigt sei. Wie ist die Beitragsregelung bei Dozententätigkeit? Ich brauche eine Vorstellung davon, wie viel Geld ich nun zahlen muss.

Vielen Dank für die Hilfe

von
Hobbyexperte

Eine Versicherungspflicht besteht als selbständige Dozentin dann, wenn Sie mehr als geringfügige Einnahmen aus der Selbständigkeit erzielt haben.

Bei der Beitragshöhe können Sie sich in der Gründungsphase entweder für den halben Regelbeitrag (z.Zt. monatlich 305,97 EUR) oder für einen einkommensgerechten Beitrag (18,6 % vom Arbeitseinkommen) entscheiden.

Experten-Antwort

Hallo EMR,

für Ihre Tätigkeit als Dozentin besteht in der Tat grundsätzlich Versicherungspflicht. Bezüglich der Beitragszahlung empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" (ab Seite 25):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

von
EMR

Danke für die Info.

Werden die nicht-versicherungspflichtigen 450€/520€ hierbei berücksichtigt? Ich liege darüber und frage mich, ob diese Grenze verrechnet wird. Wenn ich also im Jahresdurchschnitt monatliche Honorareinkünfte von 1400€ habe, werden dann 450/520€ abgezogen und dann mit 12x950€ und davon dann 18,6% gerechnet?

Zitiert von: Experte/in
Hallo EMR,

für Ihre Tätigkeit als Dozentin besteht in der Tat grundsätzlich Versicherungspflicht. Bezüglich der Beitragszahlung empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" (ab Seite 25):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

von
ABC

Zitiert von: EMR
Danke für die Info.

Werden die nicht-versicherungspflichtigen 450€/520€ hierbei berücksichtigt? Ich liege darüber und frage mich, ob diese Grenze verrechnet wird. Wenn ich also im Jahresdurchschnitt monatliche Honorareinkünfte von 1400€ habe, werden dann 450/520€ abgezogen und dann mit 12x950€ und davon dann 18,6% gerechnet?

Zitiert von: Experte/in
Hallo EMR,

für Ihre Tätigkeit als Dozentin besteht in der Tat grundsätzlich Versicherungspflicht. Bezüglich der Beitragszahlung empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" (ab Seite 25):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Nein, der volle Betrag wird verbeitragt.. Lesen Sie die Broschüre. Innerhalb der ersten drei Jahre kann man auch den halben Regelbeitrag zahlen. Anschließend entweder den Regelbeitrag oder einkommensabhängig.

von
EMR

Ich habe die Broschüre gelesen, Danke. Und so explizit geh das daraus nicht hervor - vor allem dann nicht, wenn man mit Begrifflichkeiten aus dem Steuer- und Versicherungsrecht nicht vertraut ist.

Danke für die direkte Antwort. Zum ersten Mal bin ich auch der Auffassung, dass das deutsche Rentensystem dringend überarbeitet werden muss. Ebenso werde ich in Zukunft meine Honorartätigkeit einstellen. Den Aufwand ist es unterm Strich nicht mehr Wert. Das hätte ich gerne vorher gewusst. Man lernt nie aus
;-) ….die Summe, die ich zahlen muss, steht in keiner Relation dazu, was meine Honorartätigkeit mit meiner Rente macht. Wie Schade…

Zitiert von: ABC
Zitiert von: EMR
Danke für die Info.

Werden die nicht-versicherungspflichtigen 450€/520€ hierbei berücksichtigt? Ich liege darüber und frage mich, ob diese Grenze verrechnet wird. Wenn ich also im Jahresdurchschnitt monatliche Honorareinkünfte von 1400€ habe, werden dann 450/520€ abgezogen und dann mit 12x950€ und davon dann 18,6% gerechnet?

Zitiert von: Experte/in
Hallo EMR,

für Ihre Tätigkeit als Dozentin besteht in der Tat grundsätzlich Versicherungspflicht. Bezüglich der Beitragszahlung empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" (ab Seite 25):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Nein, der volle Betrag wird verbeitragt.. Lesen Sie die Broschüre. Innerhalb der ersten drei Jahre kann man auch den halben Regelbeitrag zahlen. Anschließend entweder den Regelbeitrag oder einkommensabhängig.

von
Jonny

Zitiert von: EMR
Ich habe die Broschüre gelesen, Danke. Und so explizit geh das daraus nicht hervor - vor allem dann nicht, wenn man mit Begrifflichkeiten aus dem Steuer- und Versicherungsrecht nicht vertraut ist.

Danke für die direkte Antwort. Zum ersten Mal bin ich auch der Auffassung, aass das deutsche Rentensystem dringend überarbeitet werden muss. Ebenso werde ich in Zukunft meine Honorartätigkeit einstellen. Den Aufwand ist es unterm Strich nicht mehr Wert. Das hätte ich gerne vorher gewusst. Man lernt nie aus
;-) ….die Summe, die ich zahlen muss, steht in keiner Relation dazu, was meine Honorartätigkeit mit meiner Rente macht. Wie Schade…

Erstaunlich, was man so alles einer Broschüre entnehmen kann.
Wo sind denn Änderungen erforderlich?
Wie hoch ist denn die Summe der zu zahlenden Beiträge?
In welchem Umfang erhöht sich denn die Rente?

von
Selber Schuld

Nicht die Schuld für Ihr Versäumnis bei anderen suchen. SIE hätten sich vor der Aufnahme der Dozententätigkeit bezüglich entsprechender zu zahlender Sozialabgaben informieren müssen. In Zeiten des Internets hätten Sie dort auch zahlreiche Informationen gefunden und wenn es nur der Hinweis auf eine Beratung durch den Rententräger gewesen wäre.

von
EMR

Ich suche kein Versäumnis bei anderen -wie ich bereits schrieb, ´man lernt nie aus`, so auch ich nicht.
Und sicher haben Sie auch Recht damit, dass ich VORHER hätte schauen können...wie ich aber bereits in Erfahrung gebracht habe, bin ich aber nicht die Einzige, die das nicht getan hat. Ebenso gibt es ja auch Nebentätigkeiten, da findet automatisch eine Meldung statt! Das wäre vielleicht in allen Bereichen, die versicherungspflichtig sind, anzuraten.

Und offenbar haben Sie zu viel Zeit, um im Internet nach Kommentaren zu schauen, die SIE ja eigentlich gar nicht tangieren müssten.

Viel Freude noch dabei! :-)

Zitiert von: Selber Schuld
Nicht die Schuld für Ihr Versäumnis bei anderen suchen. SIE hätten sich vor der Aufnahme der Dozententätigkeit bezüglich entsprechender zu zahlender Sozialabgaben informieren müssen. In Zeiten des Internets hätten Sie dort auch zahlreiche Informationen gefunden und wenn es nur der Hinweis auf eine Beratung durch den Rententräger gewesen wäre.

von
EMR

Noch so ein Experte…

Auch wenn Sie es mir vielleicht nicht zutrauen, aber ich bin in der Lage dazu, meinen Beitrag zu berechnen. Ebenso gehöre ich generell zu der Gruppe von Menschen, die von der Rente nicht leben werden können. Das würde sich nur dann ändern, wenn meine Berufsgruppe plötzlich viel besser bezahlt werden würde! Dass es eine gewaltige Schieflage in Deutschland gibt, was die Rente betrifft (Geschlecht, Berufssektor, Familienstand) ist Ihnen sicher bekannt. Ich freue mich aber für Sie, wenn Sie davon nicht betroffen sind.

Zitiert von: Jonny
Zitiert von: EMR
Ich habe die Broschüre gelesen, Danke. Und so explizit geh das daraus nicht hervor - vor allem dann nicht, wenn man mit Begrifflichkeiten aus dem Steuer- und Versicherungsrecht nicht vertraut ist.

Danke für die direkte Antwort. Zum ersten Mal bin ich auch der Auffassung, aass das deutsche Rentensystem dringend überarbeitet werden muss. Ebenso werde ich in Zukunft meine Honorartätigkeit einstellen. Den Aufwand ist es unterm Strich nicht mehr Wert. Das hätte ich gerne vorher gewusst. Man lernt nie aus
;-) ….die Summe, die ich zahlen muss, steht in keiner Relation dazu, was meine Honorartätigkeit mit meiner Rente macht. Wie Schade…

Erstaunlich, was man so alles einer Broschüre entnehmen kann.
Wo sind denn Änderungen erforderlich?
Wie hoch ist denn die Summe der zu zahlenden Beiträge?
In welchem Umfang erhöht sich denn die Rente?

von
Einsichtigkeit

Zitiert von: EMR
Noch so ein Experte…

Auch wenn Sie es mir vielleicht nicht zutrauen, aber ich bin in der Lage dazu, meinen Beitrag zu berechnen. Ebenso gehöre ich generell zu der Gruppe von Menschen, die von der Rente nicht leben werden können. Das würde sich nur dann ändern, wenn meine Berufsgruppe plötzlich viel besser bezahlt werden würde! Dass es eine gewaltige Schieflage in Deutschland gibt, was die Rente betrifft (Geschlecht, Berufssektor, Familienstand) ist Ihnen sicher bekannt. Ich freue mich aber für Sie, wenn Sie davon nicht betroffen sind.

[/quote]

Selbstverständlich trifft die Schuld allein das System, dass Sie von Ihrer Rente nicht leben können. Komisch nur, dass viele andere das doch können. Schon mal darüber nachgedacht, dass Sie selber einen großen Anteil an Ihrer Situation haben?

von
An den Fragesteller...

.... ärgern Sie sich nicht zu sehr, hier treiben sich traditionell unterbeschäftigte Personen herum, die nichts lieber tun als ihre Minderwertigkeit durch das Abwerten anderer zu behandeln. Gehässigkeit, fehlende Erziehung, Schadenfreude, Schuldzuweisungen und noch vieles mehr sind hier völlig normal. Es dürfte nicht schwer sein, ein besser moderiertes Forum zu finden. Alles Gute für Sie!

von
Schade

Wenn Sie jemand Schuld geben wollen, dann dem für den Sie die Dozententätigkeit ausüben.

Dieses Institut/Organisation hätte Sie am ehesten auf eine mögliche Versicherungspflicht hinweisen sollen.

Die DRV könnte das nicht tun, die hatten darüber überhaupt keine Kenntnis,....hat jetzt nichts mit Ignoranz, etc meinerseits zu tun. aber woher soll ein DRVler wissen, dass sich irgendein Hans Wurst aus Würselen als Dozent selbständig machen will?

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