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Meldung von Versorgungsbezug

von Siggi03.11.2009 | 16:44
815 Ansichten
3 Antworten

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Grüß Gott, ich beziehe Altersrente, arbeite in einem Mini-Job bis 400 EURO. Des weiteren habe ich ein Gewerbe angemeldet. Meine Krankenkasse verlangt, alle Bezüge und Einkommen offen zu legen, damit der KV-Beitrag berechnet wird. Muß ich dies auch mit den Gewerbeeinnahmen tun ? Freundliche Grüße SIGGI

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Siggi,

auch Rentner können bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein. In so einem Fall werden alle Einkünfte für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Z.B. Mieten, Pachten, private Lebensversicherungen oder Kapitalerträge werden ebenso berücksichtigt wie Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen bzw. -entgelt. Aus diesen Einkünften wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen der Beitrag erhoben. Der allgemeine Beitragssatz beträgt für alle Krankenkassen einheitlich ab 1. Juli 2009 14,9 Prozent.

2 Antworten

Unbekanntam 03.11.2009 | 17:36
Hallo Sigi, auch Sie wissen, dass auf dem Formblatt der Krankenkasse nach Ihren Gewerbeeinnahmen gefragt wird. Also bitte was soll diese heimlichtuerei hier? Und außerdem: Wir sind in einem Rentenforum. Dennoch: Was sie gefragt werden, müssen Sie angeben. Sonst haben Sie rein rechtlich "schriftlich gelogen". Und das ist nie clever. Ich kann nur den Kopfschütteln.
KSCam 03.11.2009 | 18:44
Ja das müssen Sie (war eigentlich ne doofe Frage Ihrerseits). Und falls Sie noch nicht Regelaltersrentner sind, müssen Sie das Einkommen aus der Selbständigkeit auch dem RV Träger anzeigen, weil Sie mit dem 400 € Job möglicherweise auch die Hinzuverdienstgrenzen für die Rente reißen.
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