Hallo Siggi,
auch Rentner können bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein. In so einem Fall werden alle Einkünfte für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. Z.B. Mieten, Pachten, private Lebensversicherungen oder Kapitalerträge werden ebenso berücksichtigt wie Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen bzw. -entgelt. Aus diesen Einkünften wird nach dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen der Beitrag erhoben. Der allgemeine Beitragssatz beträgt für alle Krankenkassen einheitlich ab 1. Juli 2009 14,9 Prozent.