Hallo Klaus Senger,
Sie selbst müssen den Beginn Ihrer LTA-Maßnahme nicht an die DRV melden. Das erledigt die Bildungseinrichtung direkt beim Kostenträger (hier: Deutsche Rentenversicherung), in dem die Anwesenheitslisten übermittelt werden. Mit der Meldung der anwesenden Tage durch die Bildungseinrichtung, kann dann auch das Ihnen zustehende Übergangsgeld berechnet und mitgeteilt werden, da Ihnen ein tägliches Übergangsgeld nur für die Umschulungstage zusteht, an denen Sie anwesend waren.