Hallo,
ich bin in voller EM-Rente und könnte jetzt vom MInijob in einen Midijob wechseln.
Die Jahreshöchstgrenze des Hinzuverdienstes beträgt ja 6.300 €, d.h. ich kann 525 € mtl. Brutto dazuverdienen, ohne dass etwas gekürzt wird. Dadurch würde meine Rente noch etwas aufgestockt für später.
Meine Frage ist, ob der Midijob durch die Rente als Nebenjob oder als Hauptjob zählt. Früher hatte ich die Steuerklasse 3. Dann kann ich doch die 3 jetzt weiterführen?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank.
ich bin in voller EM-Rente und könnte jetzt vom MInijob in einen Midijob wechseln.
Die Jahreshöchstgrenze des Hinzuverdienstes beträgt ja 6.300 €, d.h. ich kann 525 € mtl. Brutto dazuverdienen, ohne dass etwas gekürzt wird. Dadurch würde meine Rente noch etwas aufgestockt für später.
Meine Frage ist, ob der Midijob durch die Rente als Nebenjob oder als Hauptjob zählt. Früher hatte ich die Steuerklasse 3. Dann kann ich doch die 3 jetzt weiterführen?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank.
Bezüglich steuerrechtlicher Fragen sollten Sie sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein wenden. Das ist keine Thema für ein Rentenforum!
Kleiner Tipp.
Machen Sie eine Entgeltumwandlung. Da muss der AG selbst auch noch 15% drauf legen.
Beispiel: 600 € Brutto, 200 € als Altersvorsorge, der AG muss noch mal 15 % drauf legen.
Dann haben Sie wieder einen Minijob, mit Brutto /Netto gleich und der AG spart trotzdem noch etwas, da er die 200 € auch nicht mit Steuern und Sozialabgaben bezahlen muss.
Eine Info noch. Falls Sie die Rentenversicherungspflicht abgewählt hätten, muss der AG zustimmen, zu einer Entgeldumwandlung. Falls Sie die RV-An bezahlen, ist der AG verpflichtet, Ihnen das so auszugestalten...