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Midijob vom Betriebsprüfer beanstandet

von hehobe21.01.2008 | 22:46
1255 Ansichten
3 Antworten

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Ich war über mehrere Jahre zu einem Gehalt in der Gleitzone beschäftigt. Dann rutschte des durchschnittliche Gehalt unter €400. Bei einer Betriebsprüfung wurde dieses beanstandet, der offizielle Bescheid steht zwar noch aus. Ich habe dem AG zu Beginn von 2003 den Verzicht auf reduzierte RV-Beiträge in der Gleitzone mitgeteilt. Wenn ich jetzt rückwirkend in die RV Knappschaft-Bahn-See wechseln muss, was hat das für Auswirkungen? Fehlzeiten im RV-Verlauf, Reha ...? Gilt der Verzicht auf die reduzierten RV-Beiträge aus dem Jahre 2003? Oder verliere ich dann das Jahr, weil ich ja nicht rückwirkend den Verzicht erklären kann? Zulageberechtigt in der Riesterrente? Welche Beiträge kann ich zurückfordern oder sollte ich freiwillig nachzahlen? Ich muss dazu sagen, das ich einen Bandscheibenschaden habe und natürlich sowohl einr Erwerbsunfähigkeitsrente wie auch Rehabilitation nicht gefährden will.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

M. E. ist es der richtige Weg, sich beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Dieser wird dann auch über die Einzugsstelle (Minijob-Zentrale) klären lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vorliegen. Bei dieser Beratung sollten auch die Unterlagen über den Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung vorgelegt werden.

2 Antworten

Schadeam 22.01.2008 | 08:50
online alle Konsequenzen herauszuarbeiten, würde m.E. den Rahmen dieses Forums sprengen- zumal Ihre kompletten Versicherungszeiten nicht bekannt sind.. Vereinbaren Sie, sobald der Bescheid da ist, einen Beratungstermin bei der nächsten Beratungsstelle der RV.
zuzaam 22.01.2008 | 10:13
hallo, informiere dich doch mal bei der minijobzentrale - ich denke, dass konkludent darauf geschlossen wird, dass eine RV-aufstockung auch bei einem minijob erfolgt. zudem solltest du dich aber insbesondere mit deiner krankenkasse in verbindung setzen, da du ja - falls du nicht verheiratet sein solltest - gar nicht krankenversichert warst. so kann's leider enden, wenn der AG noch den letzten rest an sozialabgaben sparen möchte ... ich würde an deiner stelle mal direkt einen arbeitsrechtler aufsuchen, wenn vorhanden, bei der gewerkschaft vorbeischauen und die arbeitsrechtliche versicherung in anspruch nehmen. gruß, zuza
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