Ich war über mehrere Jahre zu einem Gehalt in der Gleitzone beschäftigt. Dann rutschte des durchschnittliche Gehalt unter €400. Bei einer Betriebsprüfung wurde dieses beanstandet, der offizielle Bescheid steht zwar noch aus. Ich habe dem AG zu Beginn von 2003 den Verzicht auf reduzierte RV-Beiträge in der Gleitzone mitgeteilt. Wenn ich jetzt rückwirkend in die RV Knappschaft-Bahn-See wechseln muss, was hat das für Auswirkungen?
Fehlzeiten im RV-Verlauf, Reha ...?
Gilt der Verzicht auf die reduzierten RV-Beiträge aus dem Jahre 2003?
Oder verliere ich dann das Jahr, weil ich ja nicht rückwirkend den Verzicht erklären kann?
Zulageberechtigt in der Riesterrente?
Welche Beiträge kann ich zurückfordern oder sollte ich freiwillig nachzahlen?
Ich muss dazu sagen, das ich einen Bandscheibenschaden habe und natürlich sowohl einr Erwerbsunfähigkeitsrente wie auch Rehabilitation nicht gefährden will.