M. E. ist es der richtige Weg, sich beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Dieser wird dann auch über die Einzugsstelle (Minijob-Zentrale) klären lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vorliegen. Bei dieser Beratung sollten auch die Unterlagen über den Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung vorgelegt werden.