Hallo Anne P.,
da Ihre Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt für Sie hinsichtlich der Einkommensanrechnung ein sogenannter Bestandsschutz. Das heißt, bei Ihrer Witwenrente ist als Einkommen nur Erwerbseinkommen (z. B. Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb) oder Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Krankengeld, Altersrente etc.) zu berücksichtigen. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zählt zum Vermögenseinkommen, welches - ausgehend von den von Ihnen angegebenen Daten - bei Ihrer Witwenrente nicht angerechnet wird. Die Mieteinnahmen würden nur angerechnet werden, wenn sie steuerrechtlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb bewertet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung