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Experten-Antwort

Mieteinnahmen = Zusatzeinkommen?

von wuridan15.11.2018 | 21:46
775 Ansichten
5 Antworten

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Stellen Mieteinnahmen anrechenbares Zusatzeinkommen für eine Vollrente vor erreichen der Regelsaltersrente dar?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wuridan,

Klugpuper und DRV haben Ihnen schon richtig geantwortet. Auf die Altersrente werden nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen (z.B. Vorruhestandsgeld)angerechnet. Bei Mieteinnahmen kommt es somit darauf an, ob diese in einem gewerblichen Zusammenhang erzielt werden (im Steuerbescheid "Einkünfte aus Gewerbebetrieb") - dann wäre das Teil des Arbeitseinkommens und damit auch anrechenbarer Hinzuverdienst. Rein privat erzielte Mieteinnahmen (im Steuerbescheid "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung") sind bei Alters- und EM-Renten nicht anrechenbar (in bestimmten Fällen jedoch bei Witwenrenten).

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4 Antworten

Klugpuperam 15.11.2018 | 22:11
Wenn sie in der Steuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auftauchen - Nein!
wuridanam 15.11.2018 | 22:33
Stellen Mieteinnahmen anrechenbares Zusatzeinkommen für eine Vollrente vor erreichen der Regelsaltersrente dar?
Hallo, es kommt explizit auf die Betrachtungsweise an.
Super Antwort, da kann ich richtig was mit anfangen!!
Danwuriam 15.11.2018 | 22:14
Hallo, es kommt explizit auf die Betrachtungsweise an.
DRVam 16.11.2018 | 05:25
Mieteinnahmen gelten nur dann als Hinzuverdienst, wenn diese steuerlich als gewerbliche Einnahmen eingestuft werden. Private Mieteinnahmen sind kein Hinzuverdienst!
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