Hallo Hannes,
sofern Ihre bisherige Wohnung bestehen bleibt, muss die DRV die Kosten für die erforderliche Unterkunft am Ausbildungsort in angemessener Höhe übernehmen. "Angemessen" heisst, dass grundsätzlich die ortsübliche Miete von der DRV übernommen werden kann.
Zusätzlich haben Sie natürlich Anspruch auf 2 Familienheimfahrten pro Monat.