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Mietzuschuß der DRV während Umschulung

von Hannes26.03.2008 | 13:24
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Hallo, zum 01.08.08 steht bei mir eine betriebliche Umschulung an. Da der auszubildende Betrieb 250km von meinen jetzigen Wohnort entfernt liegt, muß ich mir während der Umschulung dort eine kleine Wohnung suchen. Nach der Umschulung (Dauer- 24 Monate) möchte ich zurück und nicht im Umschulungsort wohnen bleiben. Einen vorzeitigen Umzug, lehne ich ab. Ich möchte dort meine Umschulung machen und danach wieder zurück. Habe ich also Anspruch auf einen Mietzuschuß oder eine Mietkostenübernahme für die Wohnung während der Umschulung durch die DRV? Und, habe ich während der 24 Monate immer Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten für Familienheimfahrten (2x monatlich)? Kostenträger der betrieblichen Umschulung ist die DRV. Mein Familienstand ist ledig. Frl Grüße Hannes

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hannes,

sofern Ihre bisherige Wohnung bestehen bleibt, muss die DRV die Kosten für die erforderliche Unterkunft am Ausbildungsort in angemessener Höhe übernehmen. "Angemessen" heisst, dass grundsätzlich die ortsübliche Miete von der DRV übernommen werden kann.

Zusätzlich haben Sie natürlich Anspruch auf 2 Familienheimfahrten pro Monat.

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