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Experten-Antwort

Militärische Ausbildung während DDR-Hochschulstudium

von DDR-Student26.11.2014 | 19:31
2971 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe von 1970 bis 1974 in der ehemaligen DDR ein Hochschulstudium absolviert. Ich hatte vor dem Studium noch keinen Wehrdienst absolviert. Im 2. Studienjahr wurde zwangsweise für einen Monat eine sogenannte "militärische Ausbildung" durchgeführt, welche mit der Vereidigung und dem Dienstgrad Soldat endete. Der Nachweis steht im Studienbuch mit folgendem Eintrag und Unterschrift: Militärische Ausbildung 10.09.1971 - 10.10.1971 Unterschrift Ist diese Zeit gleichwertig mit normalem Wehrdienst oder ist das normale Ausbildungszeit? Ergibt das evtl. eine Beitragszeit von 2 Monaten mit 75% Durchschnittsverdienst? Da kommen dann nicht mehr als 4 Euro Rente heraus. Mein Rentenkonto ist ansonsten vollständig geklärt. Kann man das Studienbuch als Nachweis dafür beim Rentenantrag einfach nachreichen, ohne dass die komplette Kontenklärung noch einmal gemacht werden muss? Ich bin mir nicht sicher, ob sich das lohnt, diese Zeit nachzureichen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2014 | 10:17

Hallo DDR-Student,

leider kann Ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Der Hinweis von zelda bezieht sich auf Reservisten. Dies ist in Ihrem Fall nicht zutreffend.

Insofern sollten Sie Ihr Studienbuch und Ihren Wehrpass bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen, damit geprüft werden kann, ob diese Zeit als Beitragszeit angerechnet werden kann.

9 Antworten

Rübergemachtam 26.11.2014 | 20:42
Da kann man mal wieder sehen, dass die Wiedervereinigung nur Chaos verursacht hat. Als ich damals rübergemacht habe, stand die Mauer noch und ich hatte hier im Westen so eine Art Privilegiertenstatus. Aber seit es die Mauer nicht mehr gibt, sind meine Privilegien futsch, da ich von da an keinen Flüchtlingsstatus mehr genieße, sondern ein ganz normaler Bundesbürger bin. Schade......
zeldaam 26.11.2014 | 20:42
Hallo, m.E. ist hier der letzte Absatz analog anzuwenden, damit entsteht keine Beitragszeit: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
DDR-Studentam 26.11.2014 | 19:53
Findet folgender Paragraf in dem Falle Anwendung für 1 oder 2 Monate? § 256a SGB VI Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (4) Für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet geleistet haben, werden für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte, für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil zugrunde gelegt.
Schilas Mamaam 26.11.2014 | 21:03
Oooooch, ich habe wirkliches Mitleid, ein ganz normaler Bürger !
W*lfgangam 26.11.2014 | 23:14
Hallo Rübergemacht, dass Ihre Ost-Zeiten immer noch/weiterhin den 'West-Status' bei der Bewertung genießen, ist Ihnen bekannt?! Sofern Sie offensichtlich vor dem 18.05.1990 'rübergemacht' sind. Den Flüchtlingsstatus verliert man nicht, er ist auf den Zeitpunkt der Flucht/Ein-Ausreise bezogen - oder sind Sie aufgefordert worden, die grüne Klapppappe/Ausweis abzugeben und schnellstens zurückzuflüchten, damit ein Statuswechsel bei Einreise aus zB. Sachsen in die westlichen Bundesländer neu dokumentiert wird ? ;-) Gruß w. ...wenn Sie Ihr Quartier auf den letzten Mauerresten aufgeschlagen haben sollten, ist das natürlich bedauerlich. Gerüchteweise wurden 7 Brücken aus Mauerteilen errichtet, dadrunter soll es auch ganz kuschelig sein. Packens vorsichtshalber 'Anti-Ostzonen-Spray' ein ...falls nicht normale Bundesbürger Ihnen zu nahe rücken 8-)
DDR-Studentam 27.11.2014 | 08:49
@zelda: Vielen Dank, das war eindeutig. Damit ist diese Zeit ganz eindeutig KEINE Beitragszeit. Das hätte nicht viel gebracht, aber beruhigt mein Gewissen, dass ich nichts übersehen habe. @Rübergemacht: Ach, das tut mit aber jetzt leid. Ich bin im Juli 1990 "rübergemacht". Als "DDRler" hatte ich damals weniger Privilegien als der normale Bundesbürger und musste nachweisen, dass ich trotzdem für einen qualifizierten akademischen Beruf geeignet bin. Und ich habe es geschafft!!!
arnieam 27.11.2014 | 11:22
ja, auf jedenfall für 1 monat einreichen abzüglich der kk u. pflegevers. kommt bestimmt ein enormer betrag herraus.:-)) mein gott was für eine schlimme westwelt:-))
das kann nicht wahr sein am 27.11.2014 | 14:41
Da wird um jeden Cent Rente gekämpft, den man vielleicht bekommen könnte ---- obwohl man selbst nie irgendeine Vorleistung erbracht hat. Aber das spielt keine Rolle, es gibt ja genug andere Leute, die das dann mit ihren Beiträgen finanziert haben.
DDR-Studentam 27.11.2014 | 19:13
@Experte: Für Reservisten wurde während dieser Dienstzeit Stipendium weiterbezahlt. Damit wird begründet, dass keine Beitragszeit vorlag. Während meiner militärischen Ausbildung wurde auch Stipendium bezahlt. Somit liegt der gleiche Sachverhalt wie bei der Personengruppe der Reservisten vor. Die Anerkennung als Beitragszeit ist äußerst unwahrscheinlich und lohnt den Aufwand für mich nicht. @arnie: Es geht um etwa 1,48 Euro netto für einen Monat :-)
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