Ich habe von 1970 bis 1974 in der ehemaligen DDR ein Hochschulstudium absolviert. Ich hatte vor dem Studium noch keinen Wehrdienst absolviert.
Im 2. Studienjahr wurde zwangsweise für einen Monat eine sogenannte "militärische Ausbildung" durchgeführt, welche mit der Vereidigung und dem Dienstgrad Soldat endete.
Der Nachweis steht im Studienbuch mit folgendem Eintrag und Unterschrift:
Militärische Ausbildung
10.09.1971 - 10.10.1971 Unterschrift
Ist diese Zeit gleichwertig mit normalem Wehrdienst oder ist das normale Ausbildungszeit? Ergibt das evtl. eine Beitragszeit von 2 Monaten mit 75% Durchschnittsverdienst? Da kommen dann nicht mehr als 4 Euro Rente heraus.
Mein Rentenkonto ist ansonsten vollständig geklärt. Kann man das Studienbuch als Nachweis dafür beim Rentenantrag einfach nachreichen, ohne dass die komplette Kontenklärung noch einmal gemacht werden muss?
Ich bin mir nicht sicher, ob sich das lohnt, diese Zeit nachzureichen.