Guten Tag,
wird für die Berücksichtigung der min.-Wartezeit von 5 Jahren Zeiten des Mutterschutz und der Schwangerschaft mit berücksichtigt oder ausschließlich Kindererziehungszeiten?
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris P.
Guten Tag,
wird für die Berücksichtigung der min.-Wartezeit von 5 Jahren Zeiten des Mutterschutz und der Schwangerschaft mit berücksichtigt oder ausschließlich Kindererziehungszeiten?
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris P.
Zur allgemeinen Wartezeit (60 KM) zählen Beitragszeiten (und Ersatzzeiten, aber das führt hier zu weit).
Mutterschutzfristen werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt, zählen somit bei der allgemeinen Wartezeit nicht mit.
Vielen Dank,
Doris P.
Hallo Doris,
für die Erfüllung der so genannten allgemeinen Wartezeit werden Beitragszeiten (und wie von „Klugpuper“ bereits erwähnt: die Ersatzzeiten) berücksichtigt.
Eine Schwangerschafts-/Mutterschutzzeit ist jedoch eine so genannte Anrechnungszeit. Daher werden diese Zeiten bei der Erfüllung der 5 Jahre nicht berücksichtigt.
Die anschließenden Kindererziehungszeiten können berücksichtigt werden, wenn sie im Versicherungskonto anerkannt werden können (also die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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