Hallo Schwerbehindert,
im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente macht es Sinn alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte (u.a. medizinische Befunde, Krankenhausberichte, Stellungnahmen des Arbeitgebers etc.) dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellen. Sie sollten daher die von Ihnen angeführte Stellungnahme ebenfalls einreichen.