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Minderung der Altersrente wg. EU-Rente?

von SinaIda29.01.2008 | 18:51
1371 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, muss in den nächsten tagen EU-Rente beantragen. Mal angenommen, die wird genehmigt, muss ich deshalb bei meinr späteren Altersrente Abschläge hinnehmen? Bin Jahrgang 1970. Kann ich - da ich davon ausgehe, dass ich irgendwann wieder zumindst halbtags arbeitsfähig sein werde - während des rentenbezuges freiwillig weiter in die RV einzahlen, um eventuelle Abschläge zu vermeiden bzw. damit die Versicherungsjahre weiterlaufen? Wieviel müsste ich dann wenigstens zahlen? Viele grüße & vielen Dank für eure Antworten SinaIda

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sinalda,

die Meinung des Users bekiss kann ich nur teilweise mittragen. Richtig ist, dass die Entrichtung freiwilliger Beiträge zur Abmilderung des Abschlages nicht sinnvoll ist. Die Zeit des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres geht in eine Folgerente (hier: Altersrente) als Anrechnungszeit ein, und wirkt somit rentensteigernd.

Andererseits teile ich die Ansicht zum Abschlag nicht. Ist in der EM-Rente ein geminderter Zugangsfaktor enthalten, bleibt dieser auch in der Altersrente bestehen, wenn die EM-Rente im Verminderungszeitraum in Anspruch genommen wurde. Der Verminderungszeitraum erstreckt sich vom 60. bis zum 63. Lebensjahr. Das heißt, wenn Sie die EM-Rente nach dem vollendeten 60. Lebensjahr nicht mehr beziehen, ist ausschließlich der Abschlag der Altersrente maßgebend.

1 Antworten

bekissam 29.01.2008 | 22:52
Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Einzahlung freiwilliger Beiträge während des Rentenbezugs lohnt sich nicht. Legen Sie das Geld lieber anderweitig an. Die Abschläge in der Rente wegen Erwerbsminderung bleiben Ihnen auch in einer später anschließenden Altersrente erhalten.
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