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Minderung der EF und ALG1

von ina17.07.2008 | 22:16
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Hallo zusammen, nachdem ich hier schon über 30 Seiten gelesen habe, aber das richtige für mich noch nicht dabei war, traue ich mich nun doch hier auch ein paar Fragen zu stellen. Mein Mann (53) 50%SBH hat im September letzten Jahres einen Arbeitsunfall gehabt und war bis Ende des Jahres krankgeschrieben. In der Zwischenzeit hat sein Betrieb Insolvenz angemeldet, sodass er anschliessend sofort in die Arbeitslosigkeit gefallen ist. Letze Woche nun haben wir ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft erhalten, dass er ab Januar 08 eine Rente wegen Minderung der EF in Höhe von 10% erhällt. Einen Tag später ein erneutes Schreiben, dass er ab Januar 08 eine Rente wegen Minderung der EF in Höhe von 20% für einen früheren Arbeitsunfall erhällt. Nun meine Fragen. Werden diese 30% zu den 50% SB dazugerechnet? Wird diese Rente vom Arbeitslosengeld abgezogen? Kann er mit diesen Prozenten eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Ich danke im Voraus für Ihre Antworten.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend zu den Ausführungen von LS ist noch zu sagen, dass weder das Arbeitslosengeld auf die Verletztenrente noch umgekehrt die Verletztenrente auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.

8 Antworten

LSam 17.07.2008 | 23:42
Eine Addition der Prozente Erwerbsunfähigkeit einer Unfallrente und der % für die Schwerbehinderung findet nicht statt. Ich kann Schwerbehindert sein, bekomme deswegen aber nicht gleichzeitig auch eine Unfallrente. Man kann aber auch eine Unfallrente bekommen, muss aber nicht gleichzeitig Schwerbehindert sein. Die Prozente der Erwerbunfähigkeit (hier für die Unfallrente) sind zwar der Ausdruck für einen bestimmten Grad der Schädigung im ursprünglich ausgeübten Beruf, rechtfertigen aber nicht grundsätzlich die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, weil hier auch geprüft wird, ob und in welchem Umfang man noch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann. Unabhängig davon, ein Antrag für eine Erwerbsminderungsrente kann immer gestellt werden, wenn man meint, nur noch weniger als 3 Std. täglich (maßgebend für eine volle Erwerbsminderungsrente) oder weniger als 7 Std. täglich (maßgebend für eine teilweise Erwerbsninderungsrente), nur noch arbeitsverwendungsfähig zu sein.
Rosannaam 18.07.2008 | 10:45
"...7 Std. täglich (maßgebend für eine teilweise Erwerbsninderungsrente)" gibt es nicht. Und weniger als 6 Std. (z.B. 3 - 6 Std.) bedeutet nicht unbedingt NUR eine teilweise EM-Rente ( => volle EM-Rente auf Zeit/Arbeitsmarktrente). @ina Ich würde Ihrem Mann empfehlen, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, SOFERN er sich für erwerbsgemindert hält. Mehr als abgelehnt werden kann er nicht. Falls tatsächlich eine teilweise EM-Rente gezahlt wird, ist das ALG I auf diese nach § 96 a SGB VI anzurechnen. Unter Umständen ergibt sich dann eine Null-Rente. Da meistens das ALG I höher ist als eine Rente (auch volle EM-Rente), können Sie mit einem Rentenantrag auch noch warten. Aber auch die Arbeitsagentur kann z.B. Ihren Mann zur Reha-Antragstellung auffordern. Dann ist zunächst ein solcher Antrag zu stellen. MfG Rosanna.
Schiko.am 18.07.2008 | 10:57
LS , die darelegen gut gemacht, die 7 jahre scheinbar ausge- dacht Bis 6 stunden dürfen es nur sein, dann kann es eine teil- weise EMR. sein. herzlichst!
LSam 18.07.2008 | 13:22
Rosanna, ich hatte geschrieben "weniger als 7 Std." Schiko, die Angabe der 7 Jahre sind ausschließlich Deine Darstellung, ich habe diese Jahreszahl nict genannt. Bin mir auch gar nicht sicher, obe es sich hier um den richtigen Schiko handelt.
Rosannaam 18.07.2008 | 13:32
Ich habe das schon richtig gelesen. Aber in KEINEM Gesetz ist von "weniger als 7 Stunden" die Rede, sondern nur von "bis 6 oder mehr als 6 Stunden! Deshalb stimmt Ihre Aussage nicht. Schließlich liegt auch eine volle Stunde zwischen 6 und 7 Stunden. :-)))
Realistam 18.07.2008 | 15:21
Geben Sie auf, @Rosanna! Eine ähnliche Diskussion hatte ich auch schon mal mit "LS", "Rentenüberprüfer", "Lotscher" oder wie der sich sonst noch nennt! Dieser Herr hat offensichtlich seine eigenen Begriffsdefinitionen! Alles Gute!
Rosannaam 18.07.2008 | 16:12
Ich erkläre es ehrlich gesagt auch nicht @LS zuliebe, sondern möchte vermeiden, dass jetzt ein ganz neuer Begriff die Runde macht und fragende User noch mehr irritiert! :-))
LSam 18.07.2008 | 20:10
Ihre Korrektur ist völlig korrekt, danke
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