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minderung der rente durch den versorgungsausgleich

von sevda25.08.2007 | 13:33
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6 Antworten

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wie kann mann verhindern das die partnerin die hälfte meiner rente bekommt

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Schade", weil er kurz und prägnant ist.

5 Antworten

lotscheram 25.08.2007 | 13:47
Wenn Sie den Begriff "Partnerin" für Ihre geschiedene Frau verwenden, können Sie im Normalfall den Versorgungsausgleich nicht verhindern. Als Sonderfall betrachte ich aber eine vor Gericht einvernehmlich geregelte -Trennungs,- Ausgleichs,- oder Abfindungsregelung, die der Partner akzeptiert und insoweit auf andere Ansprüche verzichtet. Wenn Sie als Partnerin aber nur eine Person bezeichnen, mit der sie augenblicklich zusammenleben oder gelebt haben und es keine eingetragene Lebensgemeinschaft war, muss nichts geteilt werden.
Schadeam 25.08.2007 | 13:47
da gibt es viele Möglichkeiten: a) nicht heiraten b) den Versorgungsausgleich durch Vertrag ausschließen - da benötigen Sie die Zustimmung der Partnerin c) weniger verdienen als die Partnerin, dann sind Sie der Begünstigte. d) sich nicht scheiden lassen. e) hoffen, dass sie stirbt bevor die Scheidung rechtskräftig wird. und vieles mehr
Schiko.am 25.08.2007 | 20:34
Dies kann nur zutreffen, wenn sie bei beginn der ersten beitragszahlung geheiratet haben, die partnerin keine eigenen rentenbeiträge bezahlte und dieser zustand bis zur scheidung gilt. Ansonsten wir geteilt bzw. ausgeglichen. Nur die während der ehe enstanden entgeltpunke sind davon betroffen. Berufsbeginn bei ihnen meintewegen mit 18 jahren und Ehe- schließung mit 28 jahren bei ehedauer von zehn jahren. In diesen zehn jahren verdientern sie immer den durchschnitt aller beitragszahler und sie haben sich dadurch 10 Entgeltpunkte erworben. Dies entspricht ab 1.7.07 ( 26,27 x 10) €. 262,70 bruttorente. Zahlte also die frau in diesen 10 jahren keine beiträge werden 5 EP.(Entgeltpunkte) bei ihnen gekürzt und an die frau übertragen. Hat jedoch die ehefrau sich durch beitragszahlung 6 EP. erworben, werden die gesamten 16 punkte für jeden mit 8 aufgeteilt. Alles was vor und nach der ehe war und ist, wird nicht geteilt. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 27.08.2007 | 13:08
Da haben sie es mir aber wieder gegeben. Im gegensatz zu mir: lang und verwirrt! MfG.
?-?am 27.08.2007 | 13:20
stimmt :-)
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