Verehrter Herr S...,
dem Beitrag von „Sozialröchler“ müssen wir zustimmen.
Sobald am Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt ist, wird sich dieses an Sie und Ihre Frau wenden und nachfragen, ob und von wem Sie und Ihre (Noch-)Ehefrau Versorgungsanwartschaften zu erwarten haben. Das Gericht fordert dann von den jeweiligen Trägern, so z.B. auch Ihrem Rentenversicherungsträger, eine Ehezeitauskunft an. Um diese erteilen zu können, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Rentenversicherungskonten vollständig und richtig sind. Gggfs. wird der Rentenversicherungsträger noch ein Kontenklärungsverfahren durchführen. Nach dessen Abschluss wird dann dem Familiengericht die entsprechende Ehezeitauskunft erteilt werden. Sobald dann das Gericht sein Urteil gesprochen hat und dieses Rechtskraft erlangt hat, wird der Rentenversicherungsträger dieses in Ihrem Versicherungskonto vermerken. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie dann immer die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob und wie sich die Scheidung auf Ihre Rentenanwartschaften auswirkt und können ggfs. Ihre „finanzielle Vorsorge treffen“.