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von detti06.06.2007 | 09:07
2193 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 19 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.Bin jetzt seit 8 Jahren arbeitslos ohne Leistungsanspruch vom A-Amt. Die sagten mir, ich muß mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.Die bekomme ich nicht mehr voll. Soll das heißen,das ich keine Rente mehr im Alter bekomme !

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf die Regelaltersrente nach § 35 SGB 6 haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet (ab 01.01.2008: „die Regelaltersgrenze erreicht“) und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Klammerzusatz weist auf die neue Rechtslage ab 01.01.2008 hin ("Rente mit 67").

6 Antworten

Nixam 06.06.2007 | 09:52
Fragen Sie auch beim Metzger nach den Käsepreisen? Schauen Sie mal hier rein: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Für die Regelaltersrente ab 65. Jahren brauchen Sie nur eine Wartezeit von 5 Jahren. Und die haben Sie ja zusammen.
Kurtam 06.06.2007 | 12:39
Lieber Experte, ist die Rente mit 67 wieder abgeschafft, oder wie darf man ihre Antwort verstehen ?
Nixam 06.06.2007 | 13:21
Die Rente mit 67 ist nicht abgeschafft; sie gilt nur erst ab 2012.
lotscheram 06.06.2007 | 17:11
hallo detti, alle Regelungen des SGB III zu kennen ist für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur schon eine Meisterleistung, rentenrechtliche Sachverhalte und Regelungen werden da noch weniger beherrscht. Die gegebene Auskunft mit den 35 Jahren ist eine von vielen möglichen und würde zutreffend sein, wenn eine Rente wegen Schwerbehinderung oder die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen würde. Da Ihrerseits keine Angaben zum Geburtsjahr vorliegen ist eine Angabe zum Rentenbeginn möglicherweise nicht korrekt. Die Darstellung vom "Experte" ist nur dann zutreffend, wenn Sie vor 1952 geboren sind. Liegt das Geburtsjahr nach 1951, können sie unter den derzeit vorliegenden Sachverhalten eine Rente erst nach dem 65. Lebensjahr entsprechend den neuen Regelungen für die Anhebung des Rentenbeginnalters auf das 67. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Unbekanntam 06.06.2007 | 17:30
Hallo Kurt, der Experte hat mit seiner Antwort nicht die Rente mit 67 abgeschafft. Das sehen Sie daran, dass er in Klammer geschrieben hat, dass man ab dem 01.01.2008 die Regelaltersrente erreichen muss. Wie auch Ihnen sicherlich nicht entgangen ist, steigt das Lebensalter für das Erreichen der Regelaltersrente für alle ab Jahrgang 1947.
Unbekanntam 06.06.2007 | 17:32
Hallo Lotscher, Ihre Antwort ist so wie Sie es formuliert haben nicht ganz korrekt. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und die Altersrente für Frauen können nur Versicherte beziehen die bis Jahrgang 1951 sind und die entsprechenden Voraussetzungen für diese Rentenarten erfüllen. Sollte dies nicht der fall sein, und man hat keine 35 Jahre, dann gilt schon nämlich die Anhebung bereits ab Jahrgang 1947!
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