Hallo Bausanierer,
in der Rentenversicherung besteht bei fehlender Versicherungspflicht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Die monatliche Beitragshöhe ist wählbar zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 84.50 Euro) und dem Höchstbeitrag (derzeit 1131,35 Euro). Bei Zahlung des Mindestbeitrags ergibt sich derzeit eine monatliche Rentenerhöhung von 4,41 Euro. Ihre Rentenansprüche erhöhen sich durch freiwillige Mindestbeitäge somit nur geringfügig. Wenn allerdings erforderliche Wartezeiten in der Rentenversicherung dadurch erfüllt werden, kann sich dies durchaus lohnen. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich einer freiwilligen Beitragszahlung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.
Bezüglich der Rürüp-Rente können wir keine Aussagen treffen.