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Experten-Antwort

Mindestbeitrag Rentenversicherung

von Andrea Maria26.08.2014 | 20:46
1298 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin seit längerem mit kurzen Unterbrechungen arbeitslos und bekomme keine Leistungen. Ich bin arbeitslos gemeldet und werde von der Integrationsberatung betreut. Meine Sachbearbeiterin muß mich in 6 Wochen "weiterreichen" da ich dann 1 Jahr am Stück arbeitslos bin. Sie sagt, sie kann mir nicht mehr weiterhelfen und sie wüßte auch nicht warum ich keinen Job bekomme, da sowohl mein Profil als auch meine Bewerbungen gut sind und ich auch nett und kompetent rüberkomme. Außerdem ist sie überzeugt, dass ich auch alleine klarkomme, da ich mich wirklich um Arbeit bemühe. Nun zu meiner Frage: Wenn ich Beiträge zur Rentenversicherung leisten würde, könnte ich mich dann bei der Agentur für Arbeit abmelden und wie hoch wäre so ein Mindestbeitrag. Was müßte ich in diesem Fall alles bedenken und hätte ich irgendwelche Nachteile? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schon mal im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2014 | 10:59

leider läßt sich Ihre Frage nicht so einfach beantworten.

Ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall erforderlich oder sinnvoll ist, läßt sich nur anhand Ihres bisherigen Versicherungslebens klären.

Wir empfehlen daher dringend, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. In diesem Gespräch können Ihnen ausführlich die Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung erläutert werden.

Der freiwillige Mindestbeitrag für das Jahr 2014 beträgt monatlich 85,05 EUR

6 Antworten

Platzverweisam 26.08.2014 | 21:28
Sie müssten dann schon einmal darstellen, was Ihre Sicherungsziele sind. Einfach so einmal ein paar freiwillige Beiträge zahlen, macht vermutlich wenig Sinn. Ob Sie auf die Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit zur Rentenversicherung verzichten können, hängt ebenfalls von den individuellen Umständen ab.
W*lfgangam 26.08.2014 | 23:08
Hallo Andrea Maria, Sie brauchen dringend eine Beratung in der nächsten Beratungsstelle DRV/oder Rathaus. Ihren bisherigen/individuellen Beschäftigungs-/Versicherungsverlauf kennt keiner, weder Ihre bestehenden/ggf. verfallbaren oder noch zu rettenden Rentenansprüche, so das Ihre Frage zwar sehr einfach ist, die Antwort wird komplizierter und kann nur anhand Ihrer Daten beantwortet werden - nur zu Ihrem Vorteil! Gruß w.
Andrea Mariaam 26.08.2014 | 22:53
Brauche ich denn die Meldung der Arbeitslosenzeiten an die Rentenversicherung, wenn ich freiwillig Beiträge zahle? Ich möchte aus diesen Zwängen raus, mich auf Stellen bewerben zu müssen, die ich eigentlich gar nicht annehmen möchte. (ich möchte mich bei der Agentur für Arbeit abmelden, da ich nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in den Status komme, jegliche Arbeit annehmen zu müssen, auch wenn Sie weder meiner Qualifikation entspricht noch vernünftig bezahlt wird) Ich will aber natülich keine Fehlzeiten in der Rentenversicherung haben. Wenn ich also die Meldung der Agentur für Arbeit für Rentenversicherung brauche, dann kann ich mich auf keinen Fall bei der Agentur für Arbeit abmelden. Ich hab nur irgendwie die Hoffnung, dass bei freiwilligen monatlichen Zahlungen in die Rentenkasse auch gleichzeitig meine Beitragszeiten weiterzählen, solange bis ich wieder sozialpflichtige Arbeit bekomme.
Regenwolkeam 27.08.2014 | 06:28
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin seit längerem mit kurzen Unterbrechungen arbeitslos und bekomme keine Leistungen. Ich bin arbeitslos gemeldet und werde von der Integrationsberatung betreut. Meine Sachbearbeiterin muß mich in 6 Wochen "weiterreichen" da ich dann 1 Jahr am Stück arbeitslos bin. Sie sagt, sie kann mir nicht mehr weiterhelfen und sie wüßte auch nicht warum ich keinen Job bekomme, da sowohl mein Profil als auch meine Bewerbungen gut sind und ich auch nett und kompetent rüberkomme. Außerdem ist sie überzeugt, dass ich auch alleine klarkomme, da ich mich wirklich um Arbeit bemühe. Nun zu meiner Frage: Wenn ich Beiträge zur Rentenversicherung leisten würde, könnte ich mich dann bei der Agentur für Arbeit abmelden und wie hoch wäre so ein Mindestbeitrag. Was müßte ich in diesem Fall alles bedenken und hätte ich irgendwelche Nachteile? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schon mal im voraus.
Sie fragten ja nach den Mindestbeitrag Bin der Meinung es sind 85,05 mtl. somit 1020,60 im Jahr. Berechnungsgrundlage 450 x 18,9% RV.Beitrag ergeben eben 85,05 Euro. Vielleicht hilft Ihnen dies weiter. MfG.
Andrea Mariaam 28.08.2014 | 22:41
Vielen Dank für die vielen Antworten. Bis jetzt hab ich lückenlose Rentenzeiten: Schule, Ausbildung 25 Jahre gearbeitet und in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt. (in der Wirtschaftskrise gekündigt worden) 1 Jahr ALG 1, also auch in die Rentenkasse einbezahlt, 6 Monate arbeitslos gemeldet aber ohne Leistungsbezug, 3 Monate gearbeitet und eingezahlt, (befristete Stelle) 5 Monate arbeitslos gemeldet aber ohne Leistungsbezug, 6 Monate gearbeitet und auch wieder eingezahlt und nun seit 10 Monaten wieder arbeitslosgemeldet und wieder ohne Leistungsbezug. Da ich arbeitslos gemeldet bin, zählt die Zeit für die Rente, auch wenn nicht eingezahlt wird. (wurde mir auf jeden Fall so gesagt) Am einfachsten und besten wäre, ich würde eine neue Arbeit finden, dann wäre mein Problem aus der Welt. Leider ist das mit Ü50 nicht so einfach, aber ich hab noch einige Bewerbungen offen. Ich werde mich um einen Beratungstermin kümmern und danach weiß ich was ich für Möglichkeiten habe. Vielen Dank noch mal für Ihre Hilfe.
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