Hallo Hubert,
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die den Anspruch auf VBL-Rente betreffen nicht positionieren kann. Zu den gegebenen Antworten, möchten wir allerdings ergänzen, für den Fall, dass Sie eigene Beiträge zur VBL eingezahlt haben, sollten Sie sich direkt bei der VBL erkundigen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen Ihnen diese Beiträge erstattet werden können.