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Mindestbeitragszahlung

von lola17.04.2008 | 18:19
1213 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 1987 bin ich pflichtversichert, mache mich ab 01. Mai 2008 selbstständig. Wie muss ich mich versichern um einen Anspruch auf Rente bei vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit zu haben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo lola,

Peter hat Recht - allein mit freiwilligen Beiträgen können Sie sich den Erwerbsminderungsschutz nicht erhalten. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen (siehe Beratungsstellensuche in der linken Menüleiste) und sich genau über die Möglichkeiten der Antragpflichtversicherung, der damit verbundenen Beiträge etc. beraten zu lassen. Möglicherweise sind Sie ja aufgrund der selbständigen Tätigkeit auch weiter versicherungspflichtig (Sie hatten die Art der Tätiglkeit nicht angegeben).

Alternativ kommt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht.

2 Antworten

Peteram 17.04.2008 | 18:57
Einen Antrag auf Pflichtversicherung als Selbstständige stellen § 4 SGB VI. Freiwillige Beiträge helfen Ihnen nicht weiter, wenn Sie wie erwähnt erst seit 1987 Pflichtbeiträge haben. So erhalten Sie sich die Regelung der 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall. Zahlen Sie nicht weiter ein, behalten Sie diesen Schutz theoretisch noch 2 Jahre und dann verlieren Sie ihn. Was bedeutet, Sie könnten den Antrag auch in circa einem Jahr stellen. Dann wären Sie auch nahtlos geschützt und sparen sich ein Jahr Beiträge.
Amadéam 18.04.2008 | 16:00
Anders als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie sich bei der privaten Assekuranz einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Eine Versicherung abzuschließen, die unterhalb des Niveaus der Sozialhilfe/ Grundsicherung liegt, ist nicht ratsam. Sie sparen sonst für die Katz bzw. zugunsten des Sozialamts. Private Versicherer verschenken Ihnen nichts! Bevor Sie einen Abschluss tätigen, lesen Sie unbedingt das Merkblatt des Bundes der Versicherten durch: http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/RisikoundBU.p…
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