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Experten-Antwort

Mindesteigenbeitrag Riester-Rente bei ALG II

von ThSch20.02.2013 | 01:46
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7 Antworten

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Hallo, seit August 2011 beziehe ich ALG II, also auch in 2012 komplett. Wie berechne ich nun für 2013 den Mindesteigenbeitrag für die volle staatliche Zulage zur Riester-Rente? Ein rentenversicherungspflichtiges Bruttovorjahreseinkommen gibt es ja nicht, und ein ALG II-Empfänger ist seit 01.01.2011 ja auch nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ThSch,

sie sind als ALG II-Bezieher unmittelbar zulagenberechtigt, wenn unmittelbar vor der am 01.01.2011 beginnenden Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II eine

Rentenversicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II und damit eine

Zugehörigkeit zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bestand. Nachdem ein Bruttovorjahreseinkommen - wie Sie bereits geschrieben haben - nicht vorhanden ist, greift bei Ihnen die Regelung zum sog. Mindesteigenbeitrag i.H.v. 60,- Euro im Jahr, d.h. 5,- Euro im Monat.

Mit diesem Betrag sichern Sie sich die volle staatliche Zulage i.H.v. 154,- Euro jährlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

...am 20.02.2013 | 08:25
ALG II-Bezieher sind zulagenberechtigt: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. bezgl. des Mindesteigenbeitrages: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
ThScham 20.02.2013 | 12:59
Hallo ... , danke für deine Antwort. Ich bin also zulagenberechtigt und bekomme ab 60,- €/Jahr Mindesteigenleistung staatliche Förderung. Erhalte ich letztere denn dann in voller Höhe von 154,- €? In der Beratung wurde mir mitgeteilt, dass dafür zur Berechnung das tatsächliche Entgelt als Grundlage dient. Also: 719,60 €/Monat (ALG II) x 12 x 4% -154,- € (Grundzulage). Das entspricht einem monatlichen Riester-Beitrag von rund 16,- €. Das hat mich total irritiert, deswegen meine Frage... Herzliche Grüße
Schadeam 20.02.2013 | 13:37
Mindesteigenbeitrag bedeutet, dass wenn bei der Rechnung ein kleinerer Betrag als 60 € rauskommt, trotzdem 60 € gezahlt werden müssen um die volle Zulage zu bekommen. Erklärt sich durch den Wortlaut "Mindesteigenbeitrag" doch eigentlich von selbst, oder ?
ThScham 20.02.2013 | 16:32
Hallo Experte/in, danke auch für Ihre Antwort. Ja, ich gehöre zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen. Und genau wie Sie, nahm ich an, dass aufgrund des nicht vorhandenen rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens bei mir die "5,- €/Monat-Regelung" greift... Und genau da liegt mein Dilemma: In der Beratung (sowohl bei meiner Hausbank, als auch bei meiner Versicherung, als auch bei der DRV) hieß es, dass für den Erhalt der vollen Zulage das tatsächliche Entgelt (also das gesamte ALG II) in 2012 als Berechnungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag herangezogen wird. Daraus ergäbe sich dann der Beitrag von rund 16,- €, wie oben beschrieben... Wie finde ich denn jetzt heraus, was korrekt ist? Vielen Dank.
Bertaam 20.02.2013 | 20:51
Wenden Sie sich an die Zentrale Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund: 03381 21222324 oder Zulagenstelle@DRV-Bund.de Die entscheiden schlußendlich über die Zulagenberechtigung und prüfen die Zahlung des Mindesteigenbeitrages.
ThScham 22.02.2013 | 13:56
Hallo Berta, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Kontaktdaten von dir per Mail genutzt und erwarte nun eine Reaktion von dort... Danke an alle! Ein schönes Wochenende...
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