Mindesteinzahljahre / Wie lange?

von
Josef1212

Hallo zusammen,

danke für die Diskussion.Generell: Heisst wenn ich von 30 bis 40 arbeite, kann ich trotzdem erst frühstens ab 63 eine Rente erhalten.

Frage1:
Was passiert wenn ich mit 40 aufhöre zu arbeiten und dann ab 50 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann/mich finanzieren? Erhalte ich dann ab 50 eine Rente?

Frage2:
Wenn ich von 40 bis 63 gesund bleibe, heisst mich finanzieren kann, erhalte ich mit 63 eine Rente. Wie hoch diese ausfällt kann man nicht sagen? Sicher mit Abschlägen? Habe leider die Rechnung oben nicht verstanden:D ;_)

Danke

Gruss an alle

von
Josef1212

Ich gehe hier von einer Arbeitszeit von 10 Jahren aus mit ~ 4000 Brutto/Monat.

Zitiert von: Josef1212

Hallo zusammen,

danke für die Diskussion.Generell: Heisst wenn ich von 30 bis 40 arbeite, kann ich trotzdem erst frühstens ab 63 eine Rente erhalten.

Frage1:
Was passiert wenn ich mit 40 aufhöre zu arbeiten und dann ab 50 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann/mich finanzieren? Erhalte ich dann ab 50 eine Rente?

Frage2:
Wenn ich von 40 bis 63 gesund bleibe, heisst mich finanzieren kann, erhalte ich mit 63 eine Rente. Wie hoch diese ausfällt kann man nicht sagen? Sicher mit Abschlägen? Habe leider die Rechnung oben nicht verstanden:D ;_)

Danke

Gruss an alle

von
W*lfgang

Zitiert von: Josef1212
(...)
,

Sie sollten mal bei Luther anfragen, ob er Sie - pardon, Ihre Thesen/Fragen im Jahre 1517 - vergessen hat, an das Rententor zur Wahrheitsburg zu schlagen. Da Sie offensichtlich der Inquisition bisher entkommen sind/sich dem Besuch einer örtlichen Beratungsstelle verweigert haben, werden Sie nie erfahren, wann Sie die Erlösung aus dem Arbeitsleben in Rente per lehensherrschaftlichem Dekret erhalten können :-)

Gruß
w.
...machens sich doch mal auf den Weg nach Walhalla - ist einfacher, als Sie denken um Ihre Fragen zu beantworten!

von
senf-dazu

auch wenn W*lfgang es ein wenig fantasievoller schreibt:
These 1: Der Sozialstaat kümmert sich quasi um jeden, der irgendwann keine Lust mehr hat oder sonstwie unfähig ist, sich selbst zu ernähren.
These 2: Die Rentenversicherung tut das genau in den Fällen, in denen bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Anhang zu These 2: Diese Bedingungen sind z.B. auf den Internetseiten der DRV nachzulesen oder bei einer geduldigen Beratungsstelle zu erfragen.
These 3: Je weniger man (an Zeit und/oder Geld) in die eigene Rente investiert, desto weniger kommt auch dabei raus.
Erweiterung zu These 3: wenn man aber nix dafür kann, dass man nur wenig einzahlen konnte (früher Unfall, Tod oder ähnliches), dann springt der Sozialstaat in seiner großen Güte und mit unser aller Geld ein.

So, Joseph, alles verstanden?

von
=//=

Super! :-)

Verzeiht ihm die unqualifizierten Fragen. Der Josef kommt aus dem aller hintersten Hinterland in Bayern, wo es keine Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gibt. Nicht mal auf dem Computer findet man die DRV. :-)

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