Hallo.
Steht schon fest wie hoch die Mindesthinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ab 2016 ist?
Danke.
Hallo.
Steht schon fest wie hoch die Mindesthinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ab 2016 ist?
Danke.
nein,
erst wenn der genaue aktuelle Rentenwert für die Zeit ab 01.07.16 feststeht.
(voraussichtlich Ende April/Anfang Mai - wie jedes andere Jahr zuvor auch)
dann darf ich auch ergänzen ;-)
Die Werte werden anhand der neuen Bezugsgröße 2016 ermittelt. Diese beträgt ab 01.01.2016 ganze 2.905,00 EUR
bei Vollrentenbezug 1.002,23 €
1/2 Teilrentenbezug 1.220,10 €
dann darf ich auch ergänzen ;-)
Die Werte werden anhand der neuen Bezugsgröße 2016 ermittelt. Diese beträgt ab 01.01.2016 ganze 2.905,00 EUR
bei Vollrentenbezug 1.002,23 €
1/2 Teilrentenbezug 1.220,10 €
Man darf unterstellten, dass die Fragestellerin Ihren Hinzuverdienst in den Neuen Bundesländern bezieht, sonst würde sie diese Frage nicht stellen, und da ist das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes zum aktuellen Rentenwert (Ost) entscheidend.
Die von der Farbe Schwarz dargstellten Hinzuverdienstgrenzen unterstellen, dass Sie in den letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn Einkommen in der Höhe erzielt hat, wie es maximal der Hälfte des Durchschnittsverdienstes entspricht.
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können durchaus höher sein.
siehe qwertz 14.12.15 - 20:44 Uhr
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=30502
Ich wohne in den alten Bundesländern. Ich habe schon dieses Jahr nur die Mindesthinzuverdienstgrenze "bekommmen". Deswegen werde ich ja nächstes Jahr auch nur die Mindesthinzuverdienstgrenze "erhalten".
Wenn Sie letztes Jahr bereits die Mindesthinzuverdienstgrenze erhalten haben, ist Ihnen dann nicht aufgefallen, dass die Hinzuverdienstgrenze sich zun 01.07.2015 nicht verändert hat?
Um die ursprüngliche Frage/Überschrift zu beantworten:
Ja, Ihre hinzuverdienstgrenze zum 01.07.16 steht bereits fest -> Siehe "Die Farbe Schwarz"
Setzen 6 mit *! Der genaue Betrag ermittelt sich wie folgt:
BBmG geteilt durch aktuellen Rentewert mal der zurückgelegten Versicherungsjahre plus durchschnittlichen Mindestlohn x 1/8tel Steigerungsfaktor für Durchfall pro Monat.
Denn mit der Kloschüssel nimmt man mal,
geteilt durchs Scheissen im Quartal!
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