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Experten-Antwort

Mindesthinzuverdienstgrenze NBL 2014

von Laie10.12.2013 | 08:28
1464 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrter Herr Experte, leider scheint die Anwort nicht so trivial zu sein auf die Frage wie hoch die Mindesthinzuverdienstgrenzen für eine Altersrente vor dem Regelalter im Jahr 2014 in den NBL liegen. 2/3-Teilrente: 0,13 x 2345 x 1,5 = 457,28 1/2-Teilrente: 0,19 x 2345 x 1,5 = 668,33 1/3-Teilrente: 0,25 x 2345 x 1,5 = 879,38 Das kann nicht sein, weil die Mindesthinzuverdienstgrenzen für eine Altersrente vor dem Regelalter im Jahr 2013 höher waren (laut DRV): 2/3-Teilrente: 480,70 1/2-Teilrente: 702,57 1/3-Teilrente: 924,43

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laie, möglicherweise stammen die Hinzuverdienstgrenzen Ihres Beitrages, für das Jahr 2013, aus der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Hier scheint es einen Druckfehler zu geben. Die richtige mtl. Bezugsgröße für 2013 lautet „2.275 €“ . Dann passt auch die triviale Berechnung. Hier noch mal der Hinweis an alle: Die Hinzuverdienstgrenzen orientieren seit dem 01.01.2008 an der Bezugsgröße und nicht am aktuellen Rentenwert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ups, vielen Dank an Jonny. Da musste ich als „Experte“ tatsächlich öffentlichkeitswirksam dazulernen . Danke

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4 Antworten

Schadeam 10.12.2013 | 09:14
Warum sollten sich die Hinzuverdienstgrenzen zum 01.01.14 ändern? M.E. sind die gekoppelt mit dem aktuellen Rentenwert und der ändert sich erst wieder zum 01.07.14, falls es eine Rentenerhöhung gibt.
Jonnyam 10.12.2013 | 12:02
Richtig ist Folgendes gem. § 228a Abs. 2 SGB VI (2) Soweit Vorschriften dieses Buches bei Hinzuverdienstgrenzen für Renten an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus der Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wohlgemerkt, Bezugsgröße, nicht Bezugsgröße OST. Deshalb ändert sich auch der Hnzuverdienst am Beispiel halbe Teilrente wie folgt: JUL-DEZ 2013 2695 * 0,19 * 1,5 * 25,74 / 28,14 = 702,57 JAN - JUN 2014 2765 * 0,19 * 1,5 * 25,74 / 28,14 = 720,82 Laie, Sie haben also völlig Recht, dass sich die Hinzuverdienstgrenze nicht nur in den alten, sondern auch in den neuen Bundesländern ändert. So lernen wir alle hinzu meint Jonny
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