Wird ein Hinzuverdienst ausschließlich im Beitrittsgebiet(neue Bundesländer) erzielt, muss zunächst die hierfür maßgebende Bezugsgröße ermittelt werden. Dafür ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen (§ 228a Abs. 2 S. 1 SGB VI ). Das Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu runden (§§ 121 Abs. 2, 123 Abs. 1 SGB VI). Anschließend ist dieses Ergebnis in die Formel zur Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen einzusetzen. Hinzuverdienstgrenze für eine 3/4 Rente wegen voller Erwerbsminderung: 2625 EUR X24,92 EUR =65415 EUR, 65415 EUR geteilt durch 28,07 EUR= 2330,42 EUR, 2330,42 EUR X 0.17X1,5=594,26 EUR