Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

von
Tom

Alte Bundesländer
905,63 Euro ist das der Nettobetrag den man
hinzuverdienen darf. Ich habe unter 1.5
Entgeldpunkte. Der Bruttobetrag kann das
doch nicht sein oder?
Gruss Tom

von
Claire Grube

Zitiert von: Tom

Alte Bundesländer 905,63 Euro ist das der Nettobetrag den man hinzu verdienen darf. Der Bruttobetrag kann das doch nicht sein oder?

Hinzuverdienstgrenzen geben immer das höchste zulässige sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt an.

Experten-Antwort

Um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte beanspruchen zu können, dürfen Sie nicht mehr als 905,63 EUR Brutto verdienen.

von
Tom

Danke für die Antworten.
In den Info Broschüren der deutschen
Rentenversicherung steht immer nur
Hinzuverdienst. Es wäre sehr gut
wenn dort angegeben würde ob das der Brutto oder Netto Betrag ist.

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