Hallo Frau Kirsten,
ob Rentner, Hausmann, Beamter, hauptberuflich Tätiger, Geschiedener oder Wellenreiter ...hat alles nichts mit dem MiniJob/dem Mindestlohn zu tun, Rentner ist keine Branche ;-)
Schade hat das für (AR/EM)Rentner, die die MiniJob-Grenze noch zwingend einhalten müssen, schon richtig dargestellt - das Problem sind die max. zulässigen 52 Std., was im Rahmen der wtl. Dokumentationspflicht des AG in einigen Branchen 'nicht ganz einfach' sein wird zu erreichen (nicht zuletzt auch, um seinen Betrieb überhaupt aufrecht halten zu können. Nehmen wir einen Kiosk-Besitzer als Beispiel ...soll er die 2 EUR zusätzlichen Std.-Lohn bei den (zufriedenen!) RentenMiniJobbern nun auf die Zeitschriften + Rauchwaren draufschlagen? Ahhh, Preisbindung *g)
Auch bei HinterbliebenrentnerInnen (HR) wird es zu 'Problemen' kommen, wenn durch den Mehrverdienst plötzlich die DRV vor der Tür steht und das den Freibetrag überschreitende Einkommen mit einer (weiteren) Kürzung der HR belegt.
Mehr Info zum Mindestlohn allgemein:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/inhalt.htm…
Gruß
w.