Vielleicht kann mir nach vielen vergeblichen Recherchen und Telefonaten hier jemand mit einer Auskunft helfen ?
Ich beziehe seit Okober 2019 eine Rente der DRV. Da ich auch 7 Jahre (1196 bis 2002, 2.160 Tage Beiträge)) in der Tsch.Republik gearbeitet habe, erhielt ich nach einem entsprechenden Antrag der DRV am 1.02.2020 meinen Renetenbescheid der CSSZ, Prag mit einer Rente von in Höhe 2.460 KC, rückwirkend ab 1.09.2016 (Erreichung der tsch. reg. Altersrente).
Im Faltblatt der DRV "Meine Zeit in der Tsch. Republik" wird von einer sog. "Mindestrente" von (Stand 2019)4.040 KC (3.270 Grundbetrag und 770 mindest pers.Bemessung) geschrieben. Gleichfalls finden sich im Internet viele Hinweise auf eine entsprechende Mindestrente in der Tsch. Rep..
Laut Verordnung der EU (883/2004)"Systeme der sozialen Sicherheit" müssen alle EU-Bürger & Bürgerinnen gleich behandelt werden. Es dürfen keine Einschränkunfen bzgl. Wohnsitz und EU-Staatsbürgerschaft gemacht werden.
Bevor ich jetzt rein "auf Verdacht" und vorsorglich Widerspruch gegen den Rentenbescheid einreiche und ein lagwieriger Schriftverkehr mit dem Tsch. Rententräger beginnt, wüsste ich gerne vorher, ob es tasächlich
- eine Tschechische gesetzliche Mindestrente gibt ?
Falls ja, dann bitte nach welchem Gsetz/Paragraphen?
(in der aktuellen Fassung des Tsch. Rentengesetzes 155/1995 finde ich dazu nichts)
Falls es diese Mindestrente gibt: Verstößt dann eine Reduzierung dieser Mindestrente gegen die EU Verodrnung?
Dass es bestimmte zeitliche Anteilsberechnungen bei zwei Renten in der EU gibt, ist mir klar. Die dürften dann aber eigentlich ja nur oberhalb einer Mindestrente zur Anwendung kommen.
Falls mir hier jemand diese Fragen beantworten kann, schon jetzt aufrichtig vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Manfred