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Experten-Antwort

Mindestrente der Tschechischen Republik ?

von Manfred06.02.2020 | 15:40
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vielleicht kann mir nach vielen vergeblichen Recherchen und Telefonaten hier jemand mit einer Auskunft helfen ? Ich beziehe seit Okober 2019 eine Rente der DRV. Da ich auch 7 Jahre (1196 bis 2002, 2.160 Tage Beiträge)) in der Tsch.Republik gearbeitet habe, erhielt ich nach einem entsprechenden Antrag der DRV am 1.02.2020 meinen Renetenbescheid der CSSZ, Prag mit einer Rente von in Höhe 2.460 KC, rückwirkend ab 1.09.2016 (Erreichung der tsch. reg. Altersrente). Im Faltblatt der DRV "Meine Zeit in der Tsch. Republik" wird von einer sog. "Mindestrente" von (Stand 2019)4.040 KC (3.270 Grundbetrag und 770 mindest pers.Bemessung) geschrieben. Gleichfalls finden sich im Internet viele Hinweise auf eine entsprechende Mindestrente in der Tsch. Rep.. Laut Verordnung der EU (883/2004)"Systeme der sozialen Sicherheit" müssen alle EU-Bürger & Bürgerinnen gleich behandelt werden. Es dürfen keine Einschränkunfen bzgl. Wohnsitz und EU-Staatsbürgerschaft gemacht werden. Bevor ich jetzt rein "auf Verdacht" und vorsorglich Widerspruch gegen den Rentenbescheid einreiche und ein lagwieriger Schriftverkehr mit dem Tsch. Rententräger beginnt, wüsste ich gerne vorher, ob es tasächlich - eine Tschechische gesetzliche Mindestrente gibt ? Falls ja, dann bitte nach welchem Gsetz/Paragraphen? (in der aktuellen Fassung des Tsch. Rentengesetzes 155/1995 finde ich dazu nichts) Falls es diese Mindestrente gibt: Verstößt dann eine Reduzierung dieser Mindestrente gegen die EU Verodrnung? Dass es bestimmte zeitliche Anteilsberechnungen bei zwei Renten in der EU gibt, ist mir klar. Die dürften dann aber eigentlich ja nur oberhalb einer Mindestrente zur Anwendung kommen. Falls mir hier jemand diese Fragen beantworten kann, schon jetzt aufrichtig vielen Dank! Mit freundlichem Gruß Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

leider ist es uns Rahmen dieses Forums nicht möglich, Fragen zum Recht ausländischer Sozialleistungsträger zu beantworten. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, direkten Kontakt mit dem zuständigen Leistungsträger in der Tschechischen Republik aufzunehmen.

Ergänzend kann ich nur noch darauf hinweisen, dass die deutsche und tschechische Rentenversicherung regelmäßig gemeinsame Beratungstage anbietet, bei der Sie in einem persönlichen Gespräch alle Informationen zum deutschen und tschechischen Rentenrecht erhalten können. Nähere Informationen zu diesen gemeinsamen Beratungstagen erhalten Sie von der zuständigen Verbindungsanstalt für Tschechien, welche Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Am Alten Viehmarkt 2,

84028 Landshut

Postanschrift: 84024 Landshut

Telefon: 0871 81-0,

Telefax: 0871 81-2150

Servicetelefon: 0800 1000 48015

e-mail: service@drv-bayernsued.de

Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Auslandsrenteam 06.02.2020 | 20:22
Die Deutsche Rentenversicherung wird Sie nicht über die Rentenvoraussetzungen und Höhe der Rentenzahlungen anderer Länder beraten. Die entsprechenden Kontaktadressen des tschechischen Rententrägers finden Sie in der von Ihnen selbst genannten Broschüre und natürlich in Ihrem tschechischen Rentenbescheid.
Manfredam 09.02.2020 | 16:08
Vielen Dank für Ihre Antwort und die Hinweise! Am letzten Dt.-Tsch. Sprechtag (einmal jährlich) in Passau habe ich teilgenommen, aber zue Berechnung konnte man mir dort keine Auskunft geben. Und telefonisch habe ich in Landshut Anfang Februar auch keine Auskunft erhalten. Es geht mir selbstverständlich auch a) nicht um die Auskunft zur oder Berechnung der Höhe meines Rentenanspruches und b) bitte ich im Vorfeld zunächst nur um eine grundsätzliche Antwort, bevor ich den zuständigen Rentenversicherungsträger anspreche. Deshalb will ich meine Frage jetzt etwas allgemeiner bzw. genereller stellen und hoffe auf eine Antwort eines oder einer der erfahrenen Auslands Rentenexperten oder – Expertinnen der DRV: EU-Recht hat ja bekanntlich Vorrang vor nationalem Recht eines EU-Mitgliedstaates. Gibt es also Regelungen in den Art 6 und 50ff in der EU Verordnung 883/2004 (akt. Fassung), die einer national-gesetzlichen Mindestrente eines EU-Mitgliedstaates entgegen stehen ? Bzw.: Hat man als EU-Bürger, der in zwei EU Staaten Versicherungszeiten erzielt hat, Anspruch auf eine Mindestrente in dem Land mit den wesentlich geringeren Versicherungszeiten, wenn die dortige anteilige Ermittlung der Rente gemaß EU-Verordnung 883/2004 erheblich geringer ist ? Bin schon gespannt auf die Antwort(en) Vorab besten Dank! Mit freundlichem Gruß Manfred
am 09.02.2020 | 16:19
Es gibt in Deutschland keine Mindestrente und über Ansprüche in anderen Ländern wirst Du hier keine Auskunft bekommen und wenn Du noch so oft fragst. Das geht aber auch eindeutig aus der Expertenantwort hervor. Man sollte sich eben Sachverhalte nicht selbst konstruieren.
Deutsche Rentenversicherung
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