Hallo Hans,
es gibt in Deutschland keine "Mindestrente". Somit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch keine (Mindest-)Rente an einen polnischen Staatsbürger, der in Deutschland keine Versicheurngszeiten zurückgelegt hat.
Leistungen der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem SGB XII können jedoch auch an Ausländer erbracht werden (Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt).