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Experten-Antwort

Mindestrente für Polen in Deutschland?

von Hans20.03.2011 | 21:17
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Trifft es zu, dass Polen, die nach jahrzehntelanger Arbeit in Polen dort Rentner geworden sind und eine (recht niedrige) Rente in Polen bekommen, bei Übersiedlung nach Deutschland nicht nur diese (polnische) Rente erhalten, sondern in Deutschland Anspruch auf die Differenz zur (deutschen) Mindestrente haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

es gibt in Deutschland keine "Mindestrente". Somit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch keine (Mindest-)Rente an einen polnischen Staatsbürger, der in Deutschland keine Versicheurngszeiten zurückgelegt hat.

Leistungen der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach dem SGB XII können jedoch auch an Ausländer erbracht werden (Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt).

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22 Antworten

Nicht zu glaubenam 20.03.2011 | 21:24
Was soll denn eine deutsche Mindestrente sein?
chrisam 21.03.2011 | 00:02
Die polnische Rente wird nicht durch deutsche Rentenzahlungen den Lebenshaltungskosten in Deutschland angepasst. Wenn nach der Übersiedlung in Deutschland gearbeitet wurde und durch entsprechende Pflichtversicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Rente in Deutschland besteht, wird diese Rente selbstverständlich zusätzlich zur polnischen Rente gezahlt. Eine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Eventuell kommt ein Aufstocken der ausgezahlten Rente durch Grundsicherung im Alter (SGB XII) in Frage.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Hansam 21.03.2011 | 18:04
Natürlich meinte ich mit "Mindestrente" die "Grundsicherung im Alter", die einer Mindestrente gleichkommt. Dementsprechend erhalten nach Deutschland übergesiedelte Polen mit geringer Rente offenbar tatsächlich die Aufstockung auf diese "Mindestrenten"-Höhe. Ob die Zahlung aus dem Topf der RV erfolgt oder aus einem anderen ist letztlich egal.
Opa Joam 21.03.2011 | 18:22
bei Ihnen etwas?
Hansam 21.03.2011 | 21:54
@Opa Jo: Nein, bei mir klemmt nichts, wohl aber bei der Technik in diesem Portal. Nach dem Betätigen des Senden-Buttons reagierte das System nicht, so dass ich diesen mehrfach betätigte.Sorry. Die Doppeldeutigkeit Ihrer Frage ist natürlich nicht verborgen geblieben: Stört Sie die traurige Wahrheit? @BLÖD Leser: Schön, dass Sie sich vorgestellt haben. Und wo bleibt Ihr Sachbeitrag?
chrisam 21.03.2011 | 22:48
Hans, die lange Leitung hatte hier wohl Ihr Internetprovider, so etwas liegt nicht an der Website. Zum Thema: Sie haben da offenbar etwas falsch verstanden. Die Grundsicherung SGB XII ist keine Versicherungsleistung, wie eine Rente, sondern eine vermögensabhängige Sozialleistung, im Grunde also Sozialhilfe. Sie bekommen also nur eine Aufstockung bis Ihr Existenzminimum in Höhe des Harz IV Eckregelsatzes gedeckt ist. In der Praxis gibt es zur Rente gewaltige Unterschiede in den Auszahlungskonditionen, die Ihre Lebensqualität und Freizügigkeit durchaus einschränken können. Es sind ja nicht nur Ihre finanziellen Verhältnisse ausschlaggebend für die Leistungsbewilligung und deren weitere Auszahlung. (nur bis zu 2600,- Euro angespartes Vermögen ist erlaubt). Grundsicherung SGB XII wird höchstens für ein Jahr bewilligt. Dann ist ein neuer Antrag nötig. Sie müssen z.B. auch Ihre Kontoauszüge der letzten Monate einreichen. Wenn Zahlungseingänge dort vermerkt sind, werden Ihnen diese bei den Leistungen als Zufluss angerechnet (auch Geldgeschenke oder Ebay-Verkäufe, alles über 50,- Euro im Jahr). Wenn Ihre Miete dem Amt zu hoch ist, kann man Sie auffordern, in eine preiswertere Wohnung umzuziehen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, droht Leistungskürzung. Für Grundsicherung SGB XII ist das Grundsicherungsamt Ihres Bezirks zuständig, nicht der Bund. Schon falls Sie in einen anderen Stadtteil umziehen, ist jemand anderes zuständig. Ziehen Sie in eine andere Stadt um, so müssen Sie die Leistung am neuen Wohnort auf jeden Fall neu beantragen. Einige Ämter wollen Umzüge zuerst beantragt und schriftlich genehmigt sehen. Es können Hausbesuche bei Ihnen durchgeführt werden, wenn ein möglicher Anhaltspunkt auf Leistungsbetrug besteht, weil Sie z.B. mit jemandem zusammen wohnen, der/die Sie womöglich finanziell unterstützen könnte. Sie haben in Ihrem Wohnort Residenzpflicht. Grundsicherung wird nicht mal eben zum Zweitwohnsitz im Ausland überwiesen. Eine Ortsabwesenheit ist genehmigungspflichtig. Bei längerer Ortsabwesenheit werden nämlich die Leistungen eingestellt, weil dann theoretisch ein anderer Leistungsträger zuständig ist (siehe oben). Sie können also nicht einfach mal für zwei Monate die Familie in Polen besuchen, wenn Sie keine Leistungseinstellung riskieren wollen. Sie müssen immer mal wieder Einladungen ins Grundsicherungsamt nachkommen. Gerade wenn Familienangehörige im Ausland leben, geschieht das zu Kontrollzwecken, ob der Leistungsbezieher überhaupt noch Ansprüche hat. Mit einer regulären Rente ist die Grundsicherung wirklich nicht zu vergleichen.
ProblemeOpaam 21.03.2011 | 22:51
was soll diese B...... Frage! Schonmal was von Problemen mit dem PC gehört!!!!!!!!!!!! Echt nicht zu Glauben was hier für Antworten manchmal kommen!!!!!!!!!!
Hansam 22.03.2011 | 19:22
@Opa Jo: Ich stimme Ihrer Schlussbemerkung voll zu. Ihr Beitrag ist das beste Beispiel dafür.
Opa Joam 22.03.2011 | 19:28
bei Ihnen etwas?
was soll diese B...... Frage! Schonmal was von Problemen mit dem PC gehört!!!!!!!!!!!! Echt nicht zu Glauben was hier für Antworten manchmal kommen!!!!!!!!!!
Das Problem sitzt meist nicht im PC sondern davor.
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