Mindeststundenanzahl nach EZ?

von
Anton

Ich habe gehört, dass man wenn man nach der Elternzeit wieder arbeiten geht,
eine Mindeststundenanzahl arbeiten soll
um "Rententechnisch" keinen Nachteil zu erhalten. In welchem Fall wäre das?
Gibt es eine pauschale Mindeststundenanzahl?

von
Falsches Forum

Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Elterngeld weder Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist, noch dies irgendetwas mit der Altersvorsorge zu tun hat, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Stelle, nicht an ein Forum der Rentenversicherung.

Experten-Antwort

Hallo Anton,

im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung existiert keine "pauschale Mindeststundenanzahl" die zur Vermeidung von rentenrechtlichen Nachteilen nach der Elternzeit erforderlich wäre.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich beitragsbezogen aufgebaut. Das heißt, je mehr Beiträge gezahlt werden bzw. je höher die Beiträge sind, desto höher wird die Rente. Geringe Beiträge aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung erhöhen die Rente also (regelmäßig) weniger als hohe Beiträge aus einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung vor, während oder nach der Elternzeit ausgeübt wurde.

Letztlich möchte ich im Zusammenhang mit der Elternzeit auch noch auf das Thema "Kindererziehungszeiten" hinweisen:

Zeiten der Erziehung eines Kindes sind bei Geburten ab 1992 für die Dauer von maximal drei Jahren und bei Geburten bis zum 31. Dezember 1991 bis zu einem Jahr Pflichtbeitragszeiten, beginnend mit dem Monat nach dem Geburtsmonat. Bei gleichzeitiger Erziehung von mehreren Kindern verlängert sich dieser Zeitraum um die Zeit der gleichzeitigen Erziehung, bei Zwillingen also auf sechs oder zwei Jahre. In der Regel wird die Kindererziehungszeit der Mutter gutgeschrieben.

Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird die Versicherte bei der Rentenberechnung seit dem 1. Juli 2000 so gestellt, als hätte sie während dieser Zeit Beiträge wie ein Arbeitnehmer in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer gezahlt. Pro Jahr Kindererziehungszeit ergibt sich dadurch seit 1. Juli 2009 eine monatliche Rente von rund 27 Euro in den alten und 24 Euro in den neuen Bundesländern.

von
Rentendoc

Hi Anton,

das ist mal wieder eine totale Ente, die man Ihnen da aufgebunden hat. Völliger Blödsinn. Die Rente wird aus dem gesamten Versicherungsleben gezahlt. Es ist völlig unerheblich, ob man nach einem Kind eine Mindestanzahl von Stunden arbeitet oder nicht. In der Rentenversicherung ist es so

Hoher Verdienst = Hoehe Beiträge = Hohe Rente

Egal ob nach vor oder während eines Kindes.

Also treten sie dem, der diesen Stuss verzällt ( entschuldigen sie den kölschen Sprachgebrauch ) mal kräftig auf die Füsse und bestellen sie dem Märchenonkel einen schönen Gruss.

von
Anton

Super - vielen lieben Dank für die schnellen Infos. Dann bin ich jetzt auf dem laufenden.
Gruß

Anton

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