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Mindestverdienst für private KV

von RaimiZ22.10.2007 | 20:20
1293 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit dem 01.01.2002 privat krankenversichert. Damals lag ich noch gut über der Verdienstgrenze. Inzwischen wurde uns auf Grund finanzieller Probleme das Gehalt erheblich gekürzt, so dass ich (den geldwerten Vorteil meines Firmen-KFZ eingerechnet) noch knapp über der Verdienstgrenze von 43.200 EUR liege. Seit Mai 2007 haben wir aber nun Kurzarbeit, so dass mein Monatsgehalt nun eigentlich unter den erforderlichen 3600 EUR liegt. Heißt das nun, dass ich nun schon in die gesetztliche KV zurückfallen müsste, oder gilt das bei Kurzarbeit nicht? Zusatzfrage: ich weiß, dass man sich per Antrag von der gesetztlichen KV-Pflicht befreien lassen kann. Nach Rückfrage bei der AOK sagte man mir, dass ich diesen Antrag aber nur stellen könnte, wenn ich z.B. durch Arbeitslosigkeit wieder gesetztlich krankenversichert werden müsste. Um den Antrag zu stellen hätte ich 3 Monate Zeit. Ich will auf keinen Fall einen Termin versäumen um dann wieder in der gesetzlichen KV zu landen. Was kann ich tun, um hier auf der sicheren Seite zu sein?

7 Antworten

?-?am 22.10.2007 | 21:42
Hallo Schiko, lesen sie mal den Beitrag von RaimiZ nochmal genauer, dann werden sie feststellen dass ihre Antwort völlig unpassend ist. RaimiZ will in der Privaten bleiben
Hier sind Sie falscham 22.10.2007 | 20:42
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
Schiko.am 22.10.2007 | 21:36
Will sie nach bevormunden, derzeit gilt folgendes: In der gesetzlichen gilt monatlich 3.562,50, somit die jahresgrenze von 42.750 als höchstgrenze für die beitragsabführung. Erst ab 3.975 monatlichem verdienst, im jahr 47.700 sind sie reif für eine private versicherung. Dieser ver- dienst ist für die letzten 3 jahre nachzuweisen. Im umkehrschluss meine ich, dass folgendes möglich ist. Am einfachsten, kündigen sie doch bei der privatver- sicherung die mitgliedschaft mit der begründung, die grenze von 3.975 wird unterschritten, deshalb erscheint der rückkehr zur gesetzlichen zweckmässig. Bin sicher, die private teilt ihnen mit, ab wann die kün- digung wirksam wird. Anschliessend finden sie bestimmt eine gesetzliche die sie aufnimmt. Mit freundlichen Grüßen.
RaimiZam 22.10.2007 | 21:51
Stimmt! Hab' mich über die Antwort auch schon gewundert. Aber wenn ich hier ohnehin falsch bin, versuche ich's mal bei www.forum-krankenversicherung.de Raimi
Kurtam 22.10.2007 | 22:34
Ichwürde es im Forum der AOK versuchen, allerdings ist dort eine Registrierung notwendig. www.aok-business.de unter Menupunkt (Leiste oben) "Interaktiv" anschliessend "Expertenforum" (Menu links)
Rutham 23.10.2007 | 06:40
Ein versicherungsfreier Mitarbeiter der in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, bleibt auch dann versicherungsfrei, wenn dieser wegen Kurzarbeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Eine Ausnahme bildet die "strukturelle" Kurzarbeit, diese ist als mit Sicherheit langfristig anzusehen und ist deshalb bei der JAEG entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb kann in diesem Falle die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse eintreten, wenn die JAEG unterschritten wird. Gruß, Ruth
RaimiZam 23.10.2007 | 07:40
Hallo Ruth, danke! Das war's, was ich wissen wollte. Gruß Raimi
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