Es sind verschiedene Möglichkeiten zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme vorgesehen.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind unter anderem dann erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
Handelt es also bei Ihrer seit 2008 ausgeübten Beschäftigung um eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung, wären die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation erfüllt.