Hallo Sebastian K.,
die Voraussetzung für die Regelaltersrente ist allein die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten. Auch eine sehr niedrige Einzahlung führt zur Ermittlung von Entgeltpunkten und daraus eines Rentenbetrages. Es gibt lediglich eine Regelung, die es dem RV-Träger gestattet, Kleinstrenten bis zu einem Wert des aktuellen Rentenwerts (also für 1 Entgeltpunkt) für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zu zahlen - also z.B. eine viertel- oder halbjährliche Auszahlung. Eine monatliche Zahlung wäre aber auf Wunsch auch möglich.
Zu Fragen der KV wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.