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Mindestzusatzverdienst

von Hildegard10.07.2007 | 19:31
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3 Antworten

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Hallo, kann mir jemand eine Kurzinfo geben über Zusatzverdienst? Bin 72 J. und beziehe meine eigene Rente und die Rente meines verstorbenen Mannes. Gesamt EURO 1000,-- Wie hoch darf mein zusatzverdienst sein? Über eine Kurzinfo würde ich mich freuen. Für einen Hinweis, wo ich diese Info nachlesen kann, würde ich mich auch freuen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Hildegard,

neben Ihrer Altersrente können Sie ab dem 65. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdienen. Es werden gegebenenfalls Krankenversicherungsbeiträge und Steuern erhoben. Bei der Witwenrente beträgt der Freibetrag 693,53€. Einkünfte, die über diesem Freibetrag liegen, werden zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Sie können sich beim Rentenversicherungsträger eine Broschüre zu diesem Thema anfordern, erhältlich auch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

Dort rechnet man Ihnen auch Ihre persönliche Situation einmal durch. Dazu nehmen Sie bitte beide aktuellen Rentenbescheide mit.

2 Antworten

Schiko.am 10.07.2007 | 23:12
Schade, immer wieder das gleiche, soll keine kritik, sondern ein brauchbarer hinweis sein. Es ist immer erforderlich, bei mehreren renten im- mer den brutto, aber auch den nettobetrag( bankgut- schrift) zu nennen. Dies erleichtert die antwort enorm. Ihre anfrage gliedert sich in zwei fragen , zulässiger hinzuverdienst und anrechnungsbetrag auf die witwen- rente. Ab dem vollendeten 65. lebensjahr ist der monatliche zusatzverdienst über 350 auch nicht mehr renten schädlich. Allerdings, der zusatzverdienst kann zur steuerpflicht führen, vor allem aber die witwenrente kürzen. Dies ab nur , wenn bestimmte beträge überschritten werden. Ohne einzelheiten zu kennen, dies scheint mir bei ihnen nicht zutreffend zu sein. Bei 1.000 gesamter monatsrente fällt keine steuer an. Davon ausgehend, sie erhalten 600 brutto witwenrente und 500 netto eigene rente gilt das gleiche. Sinngemäß ein berechnungsbeispiel: 500,00 eigene nettorente, gekürzt um 693,53 anrechnungsfreien betrag kommt es zu keiner 40 % kürzung der witwenrente, da ja noch 193,53 frei bleiben. Hoffe sie kommen damit zu recht, beantworte aber gerne noch weitere fragen. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 10.07.2007 | 23:58
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