Hallo, Hildegard,
neben Ihrer Altersrente können Sie ab dem 65. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdienen. Es werden gegebenenfalls Krankenversicherungsbeiträge und Steuern erhoben. Bei der Witwenrente beträgt der Freibetrag 693,53€. Einkünfte, die über diesem Freibetrag liegen, werden zu 40% auf die Witwenrente angerechnet. Sie können sich beim Rentenversicherungsträger eine Broschüre zu diesem Thema anfordern, erhältlich auch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Dort rechnet man Ihnen auch Ihre persönliche Situation einmal durch. Dazu nehmen Sie bitte beide aktuellen Rentenbescheide mit.