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Experten-Antwort

Mini-Job

von Klaus W.20.12.2011 | 10:58
1200 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Muss ich bei Aufnahme eines Minijobs im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze -unterhalb der 400 € Grenze bzw. der 15 Stundenregelung -die Rentenversicherung informieren oder passiert das automatisch in dem Moment wenn der AG mich anmeldet? Bitte schnelle Antwort. Danke und frohe Weichnachten Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger wird auch bei einer geringfügigen Beschäftigung über die Ausübung dieser Beschäftigung informiert. Jedoch wird ihr Rentenversicherungsträger die entsprechende Meldung erst ein paar Monate nach Beschäftigungsaufnahme im auf die Beschäftigungsaufnahme folgenden Kalenderjahr erhalten.

Streng genommen, sind bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze jedoch weiterhin die med. Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beachten.

So ist bei einem Bezug einer solchen Rente unter Berücksichtigung der ausgeübten Beschäftigung das weitere Vorliegen der med. Voraussetzungen zu prüfen.

Auf der sicheren Seite sind Sie somit, wenn Sie trotz des Unterschreitens der Hinzuverdienstgrenze Ihren Rentenversicherungsträger über die beabsichtigte Beschärftigungsaufnahme informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

.am 20.12.2011 | 12:50
Es sind vom Gesetz her sämtliche relevante Fakten mitzuteilen (siehe auch Hinweise im Rentenbescheid). Daher ist auch eine geringfügige Beschäftigung spätestens mit Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen!
DarkKnight RVam 22.12.2011 | 06:49
Danke .
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