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Experten-Antwort

Mini Job ohne Eigenbeitrag - kein Unterschied Ost/West?

von Fritze Flink21.11.2017 | 17:04
725 Ansichten
8 Antworten

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Ist es richtig, dass ein versicherungsfreier Mini-Job, bei welchem nur der Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlt, in der Rentenberechnung zu gleich hoher Anwartschaft führt, egal ob dieser im Osten oder im Westen ausgeübt wird? Und stimmt es auch, dass es ab dem Moment, wo man selber einen Aufstockungsbetrag zahlt, dann sehr wohl einen Unterschied zwischen Ost und West gibt, nämlich dass der Mini-Job im Osten zu höheren Anwartschaften führt? Und nein, ich will diese Frage nicht bei der nächsten AuB Stelle geklärt wissen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritze Flink,

Jonny hat einen Teil Ihrer Frage bereits richtig beantwortet: Wenn die geringfügige Beschäftigung nicht versicherungspflichtig ist (versicherungsfrei oder Befreiung von der Versicherungspflicht), werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Bei der Zuschlagsermittlung macht es keinen Unterschied, ob die geringfügige Beschäftigung in den alten oder in den neunen Bundesländern ausgeübt wurde. Der Zuschlag ist bei gleich hohem Arbeitsentgelt im Osten wie im Westen gleich hoch. Es werden auch immer Entgeltpunkte ermittelt, keine Entgeltpunkte (Ost).

Wenn die geringfügige Beschäftigung hingegen versicherungspflichtig ist, macht es einen Unterschied, ob sie in den alten oder in den neuen Bundesländern ausgeübt wird. Es stimmt, dass die geringfügige Beschäftigung in den neuen Bundesländern dann bei gleich hohem Arbeitsentgelt zu höheren Anwartschaften führt.

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7 Antworten

Schadeam 21.11.2017 | 18:41
Es würde mich mal interessieren welche Relevanz diese Frage im realen Leben hat. Angesichts der riesigen Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhöhe kann ich nicht erkennen warum das wichtig sein soll. Oder kennt jemand irgendeinen Menschen der wegen solcher Vorteile wegen eines Minijobs vom Westen in den Osten rübermacht?
Relevanzam 21.11.2017 | 18:58
Zitat von Schade anzeigenausblenden
War bisher nicht bekannt, dass es nur um Fragen gehen darf, die Ihnen relevant erscheinen. Um Fachfragen darf es offensichtlich auch nicht gehen. Welche Art von Fragen wären genehm?
W*lfgangam 21.11.2017 | 19:18
Hallo Fritze Flink, zunächst sehe ich hier eine durchaus sachliche Frage, auch wenn die Unterschiede marginal sind (Differenzen im niederen Cent-Bereich) ...und sich etwas 'Empörung' im Forum breit macht ;-) Für Pflichtbeiträge im Beitrittsgebiet käme in Betracht (Abs. 2): http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… Für nicht Nicht-Pflichtbeiträge (keine 'Aufstockung', Wahl der Versicherungsfreiheit) sehe ich keine Aufwertung dieser Entgelte, also schlichte Zuschlags-EP, allerdings nach BBG Ost ermittelt. Über die Wahl der Pflichtversicherung im Minijob lässt sich so und so diskutieren. Interessant wird es dann, wenn (billige) Pflichtbeiträge/Versicherungszeiten für den späteren Rentenbeginn generiert werden sollen, oder/und auf die 'Rendite' nach Regelaltersgrenze weiter laufender Versicherungspflicht geschielt wird. Gruß w.
W*lfgangam 21.11.2017 | 20:23
Danke Dir Jonny, gefühlt hatte ich es so auf dem Plan (dass es da keinen Unterschied gibt), konnte mich in der kurzen Zeit leider nicht 'belesen/schlaumachen'. Insofern ist Deine _wissende_ Wider-Antwort doch hilfreich *g Gruß w.
???am 21.11.2017 | 20:12
Ich wüsste zu gerne, was man jetzt im Hinblick auf einen Minijob mit dieser hier gewonnenen weltwichtigen Erkenntnis anfangen kann. Vermutlich nichts. Manche Fragen wirken schon sehr konstruiert und praxisfremd. Aber vielleicht kann uns ja der Fragesteller über seine Beweggründe aufklären?
Jonnyam 21.11.2017 | 20:06
Mit "BBG-OST" hat der liebe W*lfgang in die falsche Kiste gegriffen. Aber selbst aR-OST (= aktueller Rentenwert OST) wäre falsch. Nicht versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung, also ohne Zuzahlung, bringt immer dieselben Zuschläge an Rente, egal ob WEST oder OST.
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