Ist es richtig, dass ein versicherungsfreier Mini-Job, bei welchem nur der Arbeitgeber pauschale Beiträge zahlt, in der Rentenberechnung zu gleich hoher Anwartschaft führt, egal ob dieser im Osten oder im Westen ausgeübt wird? Und stimmt es auch, dass es ab dem Moment, wo man selber einen Aufstockungsbetrag zahlt, dann sehr wohl einen Unterschied zwischen Ost und West gibt, nämlich dass der Mini-Job im Osten zu höheren Anwartschaften führt?
Und nein, ich will diese Frage nicht bei der nächsten AuB Stelle geklärt wissen.