Hallo Erwin,
sofern Sie der Ansicht sind, dass Sie mit den zu erwartenden Renten bedürftig werden, steht es Ihnen frei, sich bei dem für Sie örtlich zuständigen Sozialhilfeträger oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres beim zuständigen Grundsicherungsamt nach evtl. zustehenden Unterstützungleistungen zu erkundigen.