Wenn neben Ihrer Rente keine weiteren Einkünfte (z. B. Arbeitsentgelte, Einkommen des Partners) vorhanden sind bzw. das sog. Haushaltseinkommen nicht zur Deckung des Grundbedarfs ausreicht, besteht die Möglichkeit, weitere Sozialleistungen (z. B. ab Regelaltersgrenze die Grundsicherung) zu beantragen.
Sie können sich hierfür an den Träger der Grundsicherung (Gemeindeverwaltung) oder an ein Beratungsstelle wenden.