Hallo,
wie „Schade“ schon mitgeteilt hat wäre das Einkommen aus einem Minijob neben dem Bezug Ihrer Rente unschädlich. Wie gehen davon aus, dass auch die Vorgaben (unter 3 Std. täglich) eingehalten würden. Der Arbeitgeber muss Sie dann bei der Minijobzentrale melden. Sie selbst müssen dies ,bei der eintretenden Veränderung (Aufnahme Minijob, Beendigung der zuletzt ausgeübten Beschäftigung), der DRV mitteilen.