bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung direkt an die Bundesknappschaft. Was passiert mit den Beiträgen? Gehen diese dann an meine Krankenkasse und an die Deutsche Rentenversicherung oder was passiert damit?
02.04.2008, 13:43
Experten-Antwort
Die Sozialversicherungsbeiträge sind vom AG an die zuständige Einzugsstelle zu überweisen, i.d.R. eine gesetzliche KK. Bei den Minijobs ist dies die Bundesknappschaft, d.h. die Bundesknappschaft verteilt die Beiträge an KK und RV.
02.04.2008, 15:58
von
Batrix
Durch die Pauschalbeiträge sind Sie jedoch nicht eigenständig krankenversichert!