Ich habe die Altersente für Frauen ab 60 beantragt. Als ich die Beraterin auf einen evtl. Minijob bei meinem bisherigen Arbeitgeber ansprach wollte sie sofort wissen ,ob ich da schon etwas mit ihm vereinbart hätte. Warum ist das wichtig ? Ist es evtl. nicht erlaubt sofort nach Eintritt der Rente weiter zu arbeiten ?
Bei Altersrenten vor der Regelaltersgrenze sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, sonst droht je nach Höhe des Verdienstes eine Kürzung oder ein Ruhen der Rente.
Die Hinzuverdienstgrenzen sollten im Rentenbescheid genannt sein.
Hallo Maria Berger,
doch, es ist erlaubt, direkt vom Rentenbeginn an Hinzuverdienst zu erzielen, solange dieser bei max. 450 Euro brutto bleibt (Überschreiten bis zu 900 Euro brutto an zwei Monaten pro Kalenderjahr ist zulässig).
Wenn Sie jedoch bereits mit dem Arbeitgeber diesen MiniJob vereinbart hätten, dann hätte die Frage nach Hinzuverdienst ab Rentenbeginn entsprechend beantwortet werden müssen und die Beraterin hätte Ihnen eine Bescheinigung mitgegeben, die der Arbeitgeber hätte ausfüllen müssen.
So müssen Sie sich jetzt bei Aufnahme dieser Tätigkeit bei der Rentenversicherung melden und den MiniJob angeben.