Ich habe LTA beantragt und bekommen gehe jetzt für 6 wochen zur eba und habe einen minijop auf 400 euro basis darf ich trotzdem meinen minijop ausüben obwohl ich in diesem Arbeitsbereich laut gutachten der DRV nicht mehr arbeiten darf
" obwohl ich in diesem Arbeitsbereich laut gutachten der DRV nicht mehr arbeiten darf "
Überlegen Sie doch noch mal und lesen sich den Satz durch. Vielleicht kommen Sie ja noch selbst drauf...
Grundsätzlich kann Ihnen niemand vorschreiben, was Sie arbeiten dürfen und was nicht. Es gibt natürlich Ausnahmen wie Lkw-Fahrer und ähnliches. Wenn Sie aber einen ganz "normalen" Job haben, dürfen Sie den so lange ausüben wie Sie wollen. Ob dies ratsam ist und Sie Ihre gesundheitliche Situation weiter verschlechtern, steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt. Außerdem darf durch diesen Mini-Job natürlich nicht Ihre Teilnahme an der "eba" beeinträchtigt werden.
Hallo,
grundsätzlich ist eine Beschäftigung zu Lasten Ihrer Gesundheit möglich. Setzten Sie sich aber bitte mit Ihrem Rehafachberater in Verbindung um die individuelle Situation abzuklären. Wäre z.B. mit nachteiligen Auswirkungen bei der erweiterten Berufsförderung und Arbeitsplatzerprobung zu rechnen, dann kann es durchaus denkbar sein, dass im Einzelfall von einer entsprechende Ausübung abgeraten oder diese sogar untersagt wird.